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YouTube muss Uploads auf Rechte prüfen

Urheberrecht: YouTube vs Gema

Urheberrecht: YouTube vs Gema

Urheberrecht Urteilsveröffentlichung Schadenersatz Einstweilige Verfügung YouTube

YouTube muss sieben Titel vom Netz nehmen, so das Landgericht Hamburg am 20.04.2012 in erster Instanz (310 O 461/10). YouTube muss Video-Uploads durch Nutzer zudem dahingehend prüfen, ob Rechte der Gema-Mitglieder verletzen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck nahm am 20.04.2012 m Interview mit ServusTV (Servus Journal) zu aktuellen Fragen des Urteils sowie Ansprüchen Stellung, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.

YouTube vs Gema - Rechtsverletzende Titel

Konkret ging es um sieben nach dem Urheberrecht geschützte Titel, die YouTube nach Meinung der Gema widerrechtlich bereit gestellt hat. Die Stücke "Zwei kleine Italiener", "Akropolis adieu", "Ritmo de la noche", "Sex An Der Bar", "Night in Motion", "In The Shadow, in The Light", "Lieder, die die Liebe schreibt", "I feel like you", "Club Bizarre", "Rivers of Babylon", "Lieder, die wie Brücken sind" und "Im Kindergarten" muss YouTube löschen.

Der Betreiber eines Videoportals wie YouTube haftet nach Ansicht des LG Hamburg für Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos nur dann, wenn er in Kenntnis der Rechtsverletzung gegen bestimmte Verhaltens- und Kontrollpflichten verstößt. Erst nach einem Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung trifft den Portalbetreiber die Pflicht, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und im zumutbaren Rahmen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um erneuten Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine Verpflichtung zur Kontrolle sämtlicher auf die Plattform bereits hochgeladenen Videoclips besteht dagegen nicht.

Wer ist die GEMA und was ist die AKM?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. Sie vertritt in Deutschland die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken, die ihr Mitglied sind. Die vergleichbare österreichische Gesellschaft ist die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung).

Ansprüche im Urheberrecht

Die Risiken, denen sich ein Nutzer aussetzt, der urheberrechtlich geschütztes Material vervielfältigt (kopiert) oder öffentlich abrufbar hält (Website) sind vielfältig. Zu nennen sind folgende Ansprüche, die sich aus dem Urheberrecht ergeben:

  • Klage auf Unterlassung oder Beseitigung (Streitwert EUR 36.000,00) allenfalls kombiniert mit einer einstweiligen Verfügung
  • Rechnungslegung
  • Schadenersatzund Herausgabe des Gewinnes (verschuldensabhängig)
  • angemessenes Entgelt (verschuldensunabhängig)
  • Auskunft (Information über Herkunft, Mengen, Vertriebswege, ...)
  • Urteilsveröffentlichung