Androhung einer Kontosperrung
Die Anrufer geben betrügerisch vor, Mitarbeiter (Pichler, Berger oder vergleichbar häufige Namen) der Österreichischen Nationalbank (OeNB) zu sein und am Handydisplay der Angerufenen scheint dazu auch die Telefonnummer der OeNB, nämlich 01/40420, auf. Die Anrufer drohen mit Kontosperre und geben an, dass das Konto des Angerufenen gesperrt wird, falls nicht bezahlt werde. Es wurde berichtet, dass die Anrufer dazu auch die (tatsächlich richtige) Kontonummer des Angerufenen bekannt geben. Teilen die Angerufenen mit, dass sie Bedenken haben, wir ihnen mitgeteilt, dass der anwaltliche Vertreter der OeNB sogleich anrufen werde. Die Angerufenen erhalten nachfolgend auch Anrufe von Rufnummern, die österreichischen Rechtsanwälten zugeordnet (darunter auch jene von Dr. Johannes Öhlböck) sind.
Betrugsversuch
Die OeNB hat bereits einen Warnhinweis auf ihrer Website vorgenommen und darauf hingewiesen, dass sie als Zentralbank keine Kontosperrungen durchführt und diese auch nicht veranlassen kann. Klarstellend sei auch erwähnt, dass Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböcknicht für die Nationalbank tätig wird und es sich bei dem geschilderten Vorgehen um einen Betrugsversuch handelt, der als Täuschungsmittel die Technik des Call ID Spoofing verwendet. Die Nationalbank hat die Angerufenen bereits darauf hingewiesen, größtmögliche Vorsicht walten zu lassen und gegebenenfalls die Strafverfolgungsbehörden zu kontaktieren.
Call ID Spoofing
Call ID Spoofing ist die Bezeichnung für die Methode, mit der Anrufe unter einer vorgetäuschten Rufnummer geführt werden können. Bei der Rufnummernanzeige des angerufenen Telefons wird statt der Originalrufnummer eine frei wählbare Identifikationsinformation angezeigt. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers verschleiert, um eine falsche Identität vorzutäuschen. Call ID Spoofing ist nach § 107 Abs 1a TKG bei Telefonanrufen zu Werbezwecken unzulässig. Ein Verstoß dagegen stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die nach § 109 Abs 3 Z 19a mit Verwaltungsstrafe bis zu EUR 37.000,00 zu bestrafen ist. Zuständig dafür sind die Fernmeldebehörden.
Ratschläge für Opfer
Opfern von Betrugsversuchen mit Anzeige einer falschen Rufnummer empfehle ich folgendes:
- Der Telefonnummer nicht sofort vertrauen.
- keinesfalls eine Zahlung aufgrund eines Telefonanrufes leisten
- keine Informationen verraten wie Kontodaten, Geburtsdaten, Adresse, Mailadresse oder ähnliche Daten
- keine Fernwartungssoftware auf Ihrem Computer installieren
- Rufen Sie zurück, wenn Sie Zweifel haben, stellen Sie kritische Fragen und verlangen Sie einen Brief. Prüfen Sie dazu die Nummer, die Sie anrufen vorab im Internet.
- Bringen Sie den Sachverhalt im Zweifel den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Fernmeldebehörden) zur Kenntnis.
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