Die Kommission Wilhelminenberg bestätigt physische und psychische Gewalt und massiven sexuellen Missbrauch. Den damaligen Verantwortlichen in der MA 11, mithin der Verwaltung der Stadt Wien, war bekannt, dass es im Heim schwere Missstände gab.
Vertuschung?
Spannend ist aber ein Detail am Rande. Nach Angaben von Prof. John wurden die Heimakten mit Schließung des Heimes in einem ungewöhnlichen Vorgang skartiert und vernichtet. Das war 1977. DDr. Wörgötter bekräftigte, dass die Unterlagen noch am Tag der Schließung des Heimes mit einem Auto abgeholt wurden und das ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang war und von den Bediensten auch als solcher wahrgenommen wurde. Dr. Helige beleuchtet den Umstand juristisch und argumentierte, dass es 1977 Skartierungsvorschriften gab, die diese Vernichtung der Akten nicht erlaubt haben. Darüber hinaus gibt es über die Auflösung des Heimes an sich keine Unterlagen. Die Frage ob darin eine Vertuschung liegt, hat die Kommission nicht beantwortet.
Dokumentationsstelle
Es freut mich, dass sowohl die Kommission als auch Stadtrat Oxonisch meinen Vorschlag (http://www.raoe.at/suche/thema/Dokumentationsstelle) nach Einrichtung einer Dokumentationsstelle für Verbrechen an Heimkindern übernommen habe.
Verjährung / Entschuldigung
Zur Frage der Abschaffung der Verjährungsfristen haben sich weder die Kommission noch Stadtrat Oxonitsch geäußert. Eine Art Entschuldungszeremonie hat die Kommission angeregt.