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Verfahren vor der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingestellt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Verfahren gegen eine außereuropäische Gesellschaft eingestellt, die vormals Genussrechte in Österreich angeboten hat.

Die FMA stellte eine Kundmachung (Information der Öffentlichkeit) gem § 92 Abs 11 WAG 2007 (Wertpapieraufsichtsgesetz) des Inhalts in den Raum, dass die Gesellschaft zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist.

Das Verfahren gegen die Gesellschaft wurde über Antrag von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. eingestellt.