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Urheberrecht - Let´s Play zulässig?

Let´s Play - Assassin´s Creed Syndicate, Train Combat, Charles Dickens
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Let’s Play ist das Vorführen und Kommentieren des Spielens eines Computerspiels. Spieler filmen, wie sie ein Computerspiel spielen. Wie aber sieht das mit dem Urheberrecht aus. Ist #LetsPlay nach dem Urheberrecht zulässig?

Let´s Play – was ist das?

Am 5. Jänner 2007 hat Michael Sawyer, Nutzer der des Forums auf somethingawful.com erstmals unter seinem Benutzernamen „slowbeef“ ein Video hochgeladen, in dem er das Computerspiel „I Have No Mouth, and I Must Scream“ spielt und kommentiert. Die Kommentare sind dabei oft Ratschläge zur Spielweise oder aber in vielen Fällen schlicht auch Comedy. Die Let´s Player selbst unterscheiden noch zwischen Let´s Play, Let´s Show, Let´s Test. Let´s Play erfreut sich seit 2007 extremer Beliebtheit. Die 10 beliebtesten Let´s Play Spiele sind nach einem Test von lets-plays.de

  1. League of Legends
  2. Minecraft
  3. Counter-Strike
  4. World of Tanks
  5. World of Warcraft
  6. Guild Wars
  7. Grand Theft Auto (GTA)
  8. Hearthstone
  9. ArmA 3 (Armed Assault)
  10. Diablo III

Geld verdienen mit Let´s Play?

Die gedrehten Let´s Play Videos werden in der Regel auf Videoportale, va YouTube hochgeladen. Die Let´s Player betreiben dort eigene Kanäle und monetarisiert diese. Dazu wird neben den Videos Werbung angezeigt, an der der Kanalbetreiber mitverdient. Einzelne Kanalbetreiber wie etwa Erik Range (alias Gronkh; Bsp eines Let´s Play Videos) oder ein Team von mehreren Let´s Playern mit dem Namen PietSmiet oder Valentin Rahmel (Sarazar) und Simon Wiefels (unge) bringen es dabei auf bis zu 3,8 Millionen Abonnenten und bis zu zu 1,5 Milliarden Videoaufrufe. Für Erik Range bedeutete das 2014 Einnahmen aus Let´s Play Videos aus Youtube von EUR 560,00 bis EUR 4.700,00 pro Tag, was im Bestcase Einnahmen von über einer Million bedeutet (vgl lets-plays.de).

Let´s Play und Urheberrecht

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zum Urheberrecht sind sowohl der filmische Ablauf als auch die bildlichen Darstellungen eines Computerspielssind unabhängig vom zugrunde liegenden Programm schutzfähig und die für ein Computerspiel verwendeten bildlichen Darstellungen (Avatare und sonstige Grafiken) können als Gebrauchsgrafik geschützt sein. Die Computerspiele selbst können zudem als Filmwerk geschützt sein(06.07.2004, 4 Ob 133/04v). Der Umstand, dass Computerspiele urheberrechtlich geschützt sind, ist nach der vorliegenden Rechtsprechung aber auch nach der juristischen Literatur eindeutig. Offen sind allenfalls noch einige Fragen der urheberrechtlichen Einordnung.

Wenn in einem Let´s-Play-Video Teile aus einem Computerspiel gezeigt werden, wird in die Rechte des Spieleherstellers eingegriffen. Dies betrifft insbesondere das dem Urheber / Spielehersteller zukommende ausschließliche Recht auf Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG) sowie begleitend Verfielfältigung (§ 15 UrhG) und Verbreitung (§ 16 UrhG). Achtung ist übrigens auch geboten, wenn Musik zum Let´s Play gespielt wird, die ebenfalls urheberrechtlichen Schutz genießt.

Let´s Play Abmahnung

Abmahnungen für Let´s Play wurden zuletzt etwa 2013 von YouTube verschickt. Dies führte zu einem Aufschrei in der Szene und die großen Videospielehersteller schlugen sich auf die Seite der Gamer. So forderten etwa Blizzard (World of Warcraft), Ubisoft (Assassin’s Creed), Capcom (Resident Evil) oder Deep Silver (Risen) die Abgemahnten auf, die Videos nicht zu löschen und die Abmahnungen an sie weiterzuleiten (vgl welt.de). Anders verhielt sich etwa Nintendo (Super Mario) im Jahr 2015. Das Unternehmen will an den Werbeeinnahmen mitverdienen (vgl Zeit.de). Abmahnungen sind jedenfalls ernst zu nehmen und solltenjuristischer Prüfung zugeführt werden.

Einwilligung des Urhebers / Spielehersteller für Let´s Play notwendig

Will ein Let´s Player auf der sicheren Seite sein, sollte er sicherstellen, dass der Urheber / Spielehersteller ihm eine Einwilligung zur Nutzung des Spiels für Let´s Play einräumt.  Um eine Einwilligung kann etwa via Mail eingeräumt werden oder könnte sich auch aus den AGB des Spieleherstellers ergeben. Allein aus dem Umstand, dass der Spielehersteller / Urheber bereits anderen Nutzern eine Genehmigung eingeräumt hat, darf nicht geschlossen werden, dass diese Genehmigung für jedermann gilt. Gleiches gilt übrigens auch für den Umstand, dass Konsolenhersteller wie zB für die PS 4 oder Xbox One ermöglichen, Spielszenen ins Internet hochzuladen, da die einfache technische Machbarkeit keine Einwilligung des Spieleherstellers generiert. Der klare anwaltliche Rat lautet daher, die Rechtefrage zu klären, bevor man ein Let´s Play Video erstellt und/oder hochlädt.

Eigene Rechte des Let´s Players am Video

Zu beachten ist, dass auch der Let´s Player selbst Rechte an seinem Video – vor allem hinsichtlich der Kommentare – erwirbt. Dritte dürfen das Video damit nicht ohne seine Einwilligung verwenden. Dies bedeutet freilich im Gegenzug nicht, dass er dabei nicht möglicherweise selbst die Rechte des Spieleherstellers verletzt. Wer damit ein Let´s Play Video verwenden will, das er nicht selbst generiert hat, sollte im Zweifelsfall beim Spielehersteller undVideohersteller Nachfrage halten.

Muss man für Einnahmen aus Let´s Play Steuer zahlen?

Das Einkommensteuergesetz regeln in § 23 Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es sind dies Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt … . Einnahmen Let´s Play Videos via YouTube sind damit ebenso wie Einnahmen über Google Adsense oder Facebook grundsätzlich im Rahmen der Einkommensteuer steuerbar. Wer also regelmäßig Einnahmen aus Let´s Play Videos generiert hat Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit und muss Steuer zahlen, eine Steuernummer beantragen und auch ein Gewerbe anmelden.

Gameanwalt | Rechtsanwalt Let´s Play

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und Vortragender im Lehrgang MedienSpielPädagogik (Applied Games Studies) an der Donau Universität Krems.

 

mit Zustimmung des Rechteinhabers Ubisoft Entertainment S. A. verwendete Bilder aus Assassin´s Creed Syndicate (Train Combat, Charles Dickens)