Der seit vielen Jahren arbeitslose Angeklagte lebte mit seiner Mutter in einer Wohnung in einer Gemeinde im Bezirk Baden. Vor dem LG Wr. Neustadt musste er sich wegen Mord an seiner Mutter verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, er solle sie nach einem Streit zunächst mit der Faust niedergeschlagen und dann mit einem kantigen Werkzeug getötet zu haben. Die von Rechtsanwalt Dr. Öhlböck vertretene Tochter der Getöten und Schwester des Angeklagten schloss sich dem Strafverfahren als Opfer und Privatbeteiligte an und machte Trauerschmerzengeld (Angehörigenschmerzengeld) geltend.
Unmittelbare Tatzeugen hatte die Staatsanwaltschaft nicht aufzubieten, wohl aber eine geschlossene Indizienkette. In der Nähe des Tatortes wurden blutverschmierte Schuhe und zum Teil verbrannte Kleidungsstücke des Angeklagten gefunden, auf denen sich DNA der Getöten und des Angeklagten fand, wie in Gutachten vor Gericht umfassend dargelegt wurde. Die Schuhe hat der Angeklagte nachweislich am Tag des Mordes getragen hat und auf einem Weg zurückgelassen hat, auf dem er nachweislich mit seinem Auto gefahren ist.
Der Angekllagte beteuerte von Beginn an und auch in den folgenden in vier Verhandlungstagen seine Unschuld und gab an, dass er seine Mutter nur „in einer Blutlache im Keller“ gefunden hatte. Zeugen belasteten ihn und ein Polizist sagte, "Irgendetwas ist uns komisch vorgekommen“, woraufhin noch in der Tatnacht eine Spurensicherung durchgeführt wurde. "seltsam sei aber gewesen, dass er in der Wohnung bügelte, während Sanitäter im Keller versuchten, seine Mutter zu reanimieren", sagte der Polizist weiter aus.
Der Wahrspruch der Geschworenen war mit 8:0 Stimmen absolut klar. Der von Rechtsanwalt Dr. Öhlböck vertretenen Tochter der Getöteten wurde vom Gericht Trauerschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil, lebenslange Haft, ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.