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Trafik-TV - Trafikanten klagen

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Es geht um die kleinen Monitore, die in Trafiken hängen oder stehen, auf denen Werbung läuft. Ein Betreiber hat mit Trafikanten Verträge mit 10 jähriger Dauer abgeschlossen, ohne dass die Trafikanten dafür Geld bekämen. Nun klagen sie und begehren die Beendigung des Vertrages.

Die Trafikantenzeitung setzt sich in ihrer Ausgabe Nr. 6 / Juni 2013 mit dem Trafik-TV-Modell eines Betreibers auseinander. Aus dem Bericht:

„Das wurde sehr aktiv und sehr gut verkauft, sonst hätten wir uns nicht darauf eingelassen.“ ist sogar von Landesgremial-obleuten zu hören, die mit ihrem Tabakfachgeschäft selbst Vertragspartner sind.

Pflichten des Trafikanten

Der Trafikant stellt einen geeigneten Aufstellungsort für den Informationsbildschirm im Sichtfeld der Konsumenten zur Verfügung, den er nicht verändern darfDazu ist er für die Stromversorgung des Monitors verantwortlich und bezahlt auch dessen Stromrechnung. Ein permanenter Betrieb des Bildschirms während der gesamten Geschäftszeiten ist sicherzustellen. In den ersten fünf Jahren des auf zehn Jahre angelegten Vertrags dürfen keine anderen Werbemonitore eingesetzt oder durch Dritte aufgestellt werden. Der Trafikant bezahlt eine monatliche Pauschale für Wartung, Service und Programmgestaltung, die jeweils halbjährlich im Vorhinein zu begleichen ist.

Leistungen von Trafik-TV

Der Betreiber von Trafik-TV stellt und montiert den Monitor und verspricht eine Reparatur bzw. einen Austausch im Defektfall innerhalb von drei Werktagen. Darüber hinaus sorgt man für das Programm. Dieses besteht zu 95 Prozent aus branchenspezifischer Werbung und Information, die verbleibenden fünf Prozent stehen dem Trafikanten zur Verfügung. Aufgezählt sind dabei Optionen wie „Herzlichst Ihr Trafikant“, „Willkommen in Ihrer Trafik“ sowie datumsbezogene Botschaften wie „Frohes Neues Jahr“ oder „Schönen Muttertag“. Zwar überprüft der Betreiber von Trafik-TV in Interviewform die Verkaufssteigerung, eine Garantie für die Effizienz des Sendeprogramms gibt es jedoch nicht. Dafür behält man sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Trafikanten ohne Fristen zum Monatsletzten zu kündigen, wenn die weitere Betreuung der Anlage aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gesichert werden kann.

Viele Klagsgründe

Der Wiener Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck hat nun für zwei Trafikanten Klage eingebracht, weitere sind in Vorbereitung. Der Jurist ist optimistisch, dass seine Klienten aus den laufenden Verträgen aussteigen können werden: „Die Verträge sind – aus meiner Sicht – aus mehreren Gründen sittenwidrig: Die Kündigungsfrist von 10 Jahren ist zu lang. Die Stromversorgung der Monitore geht zu Lasten des Trafikanten. Er erhält keine Bezahlung dafür – im Gegenteil zahlen viele Trafikanten für dieses Service. Zudem schließt eine Konkurrenzklausel andere Anbieter für die Hälfte der überlangen Vertragsdauer aus.“ Mit Richtersprüchen rechnet Dr. Öhlböck noch im Sommer dieses Jahres. „Wenn wir Recht bekommen haben auch andere Trafikanten auf Basis dieser Präzedenzfälle gute Chancen, aus ihren Knebelverträgen zu kommen.“

Branchengepflogenheiten

Von On Market Service, wo eigene Monitore betrieben werden, ist ein anderes Geschäftsmodell zu erfahren. Verkaufsleiter Michael Burgstaller erklärt: „Es gibt für Werbemonitore in Trafiken keinen Standardwert – das hängt viel zu sehr von der Lage und Größe des Geschäfts, der Kundenfrequenz, der Qualität des Kundenkontakts etc. ab. Pauschal kann man aber sagen, dass eine durchschnittliche Trafik pro Jahr rund 300 Euro bekommt.“  Welche Laufzeit haben denn die Verträge der OMS? „Wir schließen unsere Verträge auf drei Jahre ab.“ erwidert Burgstaller. Gibt es bei On Market ebenfalls eine Konkurrenzausschlussklausel? Hier schüttelt der OMS-Verkaufsleiter entschieden den Kopf: „Nein, wir schließen grundsätzlich keine Exklusivverträge ab.“ Welch Unterschied!