Die PSI-Richtlinie sieht eine europaweit vorzunehmende Überprüfung vor. Im Rahmen dieses Reviews hat sich Dr. Johannes Öhlböck LL.M. gegenüber der Europäischen Kommission kritisch zur Umsetzung geäußert und sich dabei auf schon erschienene Publikationen bezogen. Angemerkt wurden dabei folgende Punkte:
- Umsetzung der PSI-Richtlinie in 10 Gesetzen (IWG und neun Ländergesetze) anstatt in einer Lösung in einem Gesetz aus einem Guß (Überregulierung)
keine Regeln für den Fall der Nichtreaktion der Behörde - keine Regeln für den Zugang zu Public Sector Information (Open Government Data)
- keine klare Regelung hinsichtlich der Verrechnung der Daten (Lizenzmodell)
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