Der angeschossene und mittlerweile verurteilte 17-jährige Supermarkt-Einbrecher (Fall Krems) macht im Strafverfahren gegen den angeklagten Polizisten Schadenersatz als Privatbeteiligter geltend. Er gibt an, durch den Tod seines Komplizen (14) seelisch gelitten zu haben. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck nimmt in einem Interview gegenüber Kronhit-Radio Stellung zu den Chancen dieses Vorhabens unter Berücksichtigung von Einlassungsfahrlässigkeit und Mitverschulden.