Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen einen österreichischen Unternehmer geführtes Verfahren wegen Verletzung von § 15 Abs 1 Z 1 (Anbieten von Wertpapieren oder Veranlagungen, ohne zeitgerechte Veröffentlichung von einem gebilligten Prospekt - Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze).
Die Einstellung erfolge über Einschreiten und Antrag des von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Unternehmers, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.