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Strafverfahren nach genehmigtem Tierversuch eingestellt

Ein nach § 222 StGB (Tierquälerei) geführtes Strafverfahren  wurde von der Staatsanwaltschaft über Antrag von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (gestützt auf Genehmigungen und die Freiheit der Wissenschaft) eingestellt.

Mehrere von Dr. Öhlböck vertretene Wissenschafter waren mit der Durchführung eines genehmigten Tierversuches beschäftigt. Ziel des von von der zuständigen Behörde genehmigen Tierversuches war es, zentrale Fragen des Überlebens von Menschen zu klären, die von einer Lawine verschüttet wurden. Der Versuch wurde beantragt, um dem Fortschritt der Humanmedizin und damit letztlich der medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu dienen.