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Steinmauer instabil - Gewährleistung

Bürgeranwalt Rechtsanwalt Öhlböck
Gewährleistung Schadenersatz Steinmauer

Eine Mauer soll eine Hangrutschung verhindern. Droht jetzt erst recht Gefahr? Eigentümer einer Wohnhausanlage fürchten, dass der Hang, auf dem ihr Gebäude steht, ins Rutschen gerät. Die Stützmauer, die 2016 errichtet worden ist, weist bereits Schäden auf und ist instabil. In der Sendung Bürgerantwalt im ORF stellt Peter Resetarits dazu Fragen an Rechtsanwalt Dr. Öhlböck: Was ist die Ursache? Wurde die Mauer nicht fachgerecht gebaut oder sind Vernässungen im Areal unterhalb der Stützmauer schuld? Wer muss für eine Sanierung aufkommen?

Auf der Liegenschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gab es Probleme mit einer Hangrutschung weshalb ein Geotechniker als Experte beigezogen wurde, um eine Sanierung dafür zu erarbeiten. Konkret wurde die Errichtung einer Steinschlichtung (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben) in Aussicht genommen. Der Geotechniker erarbeitete eine Lösung und teilte mit, dass die in Aussicht genommene Konstruktion standsicher und auf dem vorhandenen Grund geeignet ist, den Hang zu stabilisieren. In der Folge wurde ein Einreichgutachten erstellt und ein konzessioniertes Unternehmen mit der Ausführung beauftragt. Wenige Monate nach Errichtung lösten sich mehrfach große Wurfsteine aus der von der beklagten Partei errichteten Steinschlichtung und es kam zu Rutschungen. Die Hausverwaltung teilte dem Geotechniker mit, dass die Mauer nicht standhält und forderte diesen auf, die Ursachen zu erheben und die Behebung zu veranlassen. Als Grund für das Versagen der Steinschlichtung benannte der Geotechniker den Umstand das die lokale Stadtgemeinde eine Wasserentnahme beendet hat, was dafür gesorgt hat, dass sich der Hang, auf dem die Mauer steht, mit Wasser angespannt hat, weshalb es zur Rutschung kam.

Klage: Gewährleistung, Schadenersatz, vertragswidrige Erfüllung

Einer Aufforderung, den Mangel zu beheben, leistete der Errichter der Steinmauer nicht Folge, sodass Klage erhoben werden musste. In der Klage argumentierte die WEG mit Gewährleistung, Schadenersatz und nichtvertragsgemäßer Erfüllung. Das Gericht holte ein Gutachten ein, das belegt, dass für die Steinmauer eine Drainage durchgeführt hätte werden müssen, was unterblieben ist. Der Geotechniker hat kein Drainagekonzept vorgesehen. Zudem hätte nach dem Gutachten eine erfahrene Trockenmauerbaufirma Zweifel an der Durchführbarkeit der Auftragsdurchsetzung in Bezug auf die Wasserverhältnisse und fehlende Drainage haben müssen. Das Gutachten ist aktuell noch nicht erörtert und das Verfahren läuft in erster Instanz.

ORF Bürgeranwalt

Die WEG wandte sich an die Redaktion Bürgeranwalt zumal nebengerichtliche Versuche gescheitert waren, mit der Stadtgemeinde, die Nebenintervenientin im Verfahren ist, ins Gespräch zu kommen. Der Kontakt zur Stadtgemeinde ist notwendig, weil über deren Grund der Zugang zur Sanierung der Steinschlichtung erfolgen muss.

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Fragen von Gewährleistung, Schadenersatz und Erfüllung im Widerspruch zum Vertrag.