Verleihung der Staatsbürgerschaft an besonders gut integrierte Fremde
Die Regelaufenthaltsdauer (ununterbrochener Aufenthalt), die für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft notwendig ist, beträgt 10 Jahre, bei Ehegatten 6 Jahre. Für besonders gut integrierte Personen wurde die Regelgrenze nunmehr auch auf 6 Jahre gesenkt. Neben den allgemeinen Voraussetzungen des Gesetzes muss einer der folgenden beiden Umstände zwingend vorliegen:
- Nachweis über Deutschkenntnisse gemäß dem B2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) erbringt, oder
- Nachweis über nachhaltige persönliche Integration, insbesondere durch mindestens dreijähriges freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation oder mindestens dreijährige Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich (Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze) oder Bekleidung einer Funktion in einem Interessenverband oder einer Interessenvertretung für mindestens drei Jahre
Einbürgerung von Adoptivkindern
Werden Nichtösterreicher im Kindesalter adoptiert, wird dafür ein erleichtertes Verfahren mit kürzeren Fristen vorgsehen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern
Bislang waren eheliche und nicht-eheliche Kinder im Staatsbürgerschaftsgesetz nicht gleichgestellt. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes wurde dies geändert.
Erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft für "Putativösterreicher"
Ein Putativösterreicher ist ein Mensch, der von den Behörden über 15 Jahre als österreichischer Staatsbürger behandelt wird, bei dem sich aber nachträglich herausstellt, dass er nie die österreichische Staatsbürgerschaft inne hatte. Für diese Fälle wird ein erleichterter Erwerb der Staatsbürgerschaft (durch Anzeige) vorgesehen.
Hinreichend gesicherter Lebensunterhaltes
Der "hinreichend gesicherte Lebensunterhalt" ist Verleihungsvoraussetzung für die österreichische Staatsbürgerschaft. Diese Regelung wird dahingehend adapatiert, dass Menschen, die diese Voraussetzungen aus tatsächlichen Gründen (zB Krankheit, Behinderung) nicht erfüllen konnten, auch die Staatsbürgerschaft erlangen können.
Rechtsanwalt Staatsbürgerschaftsrecht
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts (Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft) und begleitet Sie durch das Verfahren.