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Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben

Dem Sohn einer 1938 nach Brasilien ausgewanderten Österreicherin wurde die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft verwehrt. Nach Beschwerde stellte das Landesverwaltungsgericht Wien fest, dass der 1971 in Brasilien geborene Mann die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung von seiner Mutter erworben hat.

1971 in Brasilien als Sohn einer Österreicherin geboren

Ein 1971 in Brasilien geborener Mann beantragte die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Er argumentierte, diese durch Abstammung von seiner Mutter erworben zu haben. Die österreichische Staatsbürgerin und Mutter des Beschwerdeführers ist 1938 nach Brasilien ausgewandert. 1953 heiratete sie einen Brasilianer. Die beiden trennten sich. Die Ehe wurde allerdings nicht geschieden, da eine Scheidung in Brasilien bis 1977 rechtlich nicht möglich war. Aus der Lebensgemeinschaft mit ihrem neuen Partner, einem deutschen Staatsangehörigen, ging im Jahr 1971 der Beschwerdeführer hervor. Er wurde 1974 von seinem leiblichen Vater als außerehelicher Sohn anerkannt.

Österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben

Die belangte Behörde stellte fest, dass der Beschwerdeführer die österreichische Staatsbürgerschaft nicht durch Abstammung erworben hat, da er als eheliches Kind gelte. In der Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Wien argumentierte, der durch Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Beschwerdeführer, dass er die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben hat, da es sich bei ihm um ein uneheliches Kind handelt. Das Verwaltungsgericht Wien folgte diesem Vorbringen. (nicht rechtskräftig)