Das Handelsgericht Wien hat kino.to über eine Einstweilige Verfügunggesperrt. Nach dem Urteil darf der österreichische Kabelnetzbetreiber und Internet-Provider UPC Austria seinen Kunden den Zugang zur Domain www.kino.to und IP-Adressen, die zu dieser Plattform verlinken, nicht mehr ermöglichen. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck nimmt im Interview mit derStandard.at Stellung zur Frage der Auswirkungen dieses Urteils auf allfälliges weiteres Vorgehen, insbesondere nach dem Urheberrecht.