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Skiunfall mit Fahrerflucht

Rechtsanwalt Skiunfall Österreich - Anwalt

Ein Skiunfall mit Fahrerflucht ist in Österreich leider keine Seltenheit. Opfer von Skiunfällen können beim Verursacher Schadenersatz geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Gegner bekannt ist. Im Interview mit ORF konkret schildert Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck zwei Schiunfälle mit fahrerflüchtigen Tätern und schlägt eine Lösung vor.

Was droht dem Verursacher eines Skiunfalles?

Sikunfälle können Folgen im Zivilrecht und im Strafrecht nach sich ziehen. Ein Skiunfall-Opfer kann vor dem Zivilgericht Schadenersatz (Schmerzengeld, defekte Ausrüstung, frustrierte Aufwendungen, Haushaltshilfe, Heilungskosten, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung, Feststellung der Haftung für künftige Schäden, ...) geltend machen. Je nach Unfallfolge können die Schäden von wenigen tausend Euro bis zu einem 6-stelligen-Euro-Betrag ausmachen.

Skiunfälle können zudem Folgen im Strafrecht haben. Wer einen anderen, wenn auch nur fahrlässig, beim Skifahren verletzt, hat je nach Schwere der Unfallfolgen mit einem Strafverfahren wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts zu rechnen. Im einfachsten Fall der grundsätzlichen Strafbarkeit kann bei fahrlässiger Körperverletzung mit Diversion (bei Übernahme von Verantwortung und anderen Voraussetzungen) vorgegangen werden oder es wird einfe geringe Freiheitsstrafe (meist bedingt) oder eine Geldstrafe verhängt. Bei schwereren Fällen, etwa fahrlässige Tötung oder grobfahrlässige Tötung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Warum begehen Unfallverursacher Fahrerflucht nach einem Skiunfall?

Unfallverursachern ist all das bekannt. Haben sie keine Haftfpflichtversicherung, die Schäden aus Schiunfällen abdeckt, müssen sie den Schadenersatz selbst leisten. Haben sie zwar eine Haftpflichtversicherung, waren sie aber alkoholisiert, haben sie die Befürchtung, dass ihre Versicherung nicht deckt bzw im Regress auf sie zurückgreift. Zudem kann nur derjenige einem Strafverfahren unterzogen werden, dessen die Strafverfolgungsbehörden habhaft werden. All das bewegt Unfallverursacher sich nicht zu stellen, sondern Fahrerflucht zu begehen.

Fahrerflucht beim Skiunfall - Konsequenzen

Neben den erwähnten Fahrlässigkeitsdelikten droht einem flüchtigen Skifahrer nach einem von ihm verursachten Sikunfall auch Strafverfolgung wegen Imstichlassen eines Verletzen. Wer es nämlich unterlässt, einem anderen, dessen Verletzung am Körper er, wenn auch nicht widerrechtlich, verursacht hat, die erforderliche Hilfe zu leisten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Versicherungspflicht als mögliche Lösung für Skiunfälle mit Fahrerflucht

Viele Österreicher verfügen über eine Haftfplichtversicherung für Skiunfälle, die in der Regel in jeder besseren Haushaltsversicherung inkludiert ist (hier gilt es allerdings auf die Deckungssumme zu achten). Zudem sind Haftpflichtversicherungen oft bei Vereinsmitgliedschaften (Alpenverein, Naturfreunde, Sportvereine, usw) enthalten. In vielen Fällen reicht das allerdings nicht aus. Eine Haftpflicht-Versicherungspflicht ist eine mögliche Lösung zur Vermindung von Skiunfällen mit Fahrerflucht. Italien hat dies bereits im Jahr 2022 eingeführt. Dazu drohen dort auch hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende. Alle Skifahrenden, die in Italien und Südtirol Skifahren, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Wer keine Versicherung nachweisen kann, hat die Möglichkeit, gemeinsam mit der Skikarte eine Tages-Versicherung abzuschließen.

Rechtsanwalt Skiunfall Österrech - Anwalt

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt bei Skiunfall im Zivilrecht und Strafrecht vor Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) und Gerichten in Östereich.