Ausgang des Klagsverfahrens waren E-Mails von Scientology, die Anonymus Austria geleakt hat. Wilfried Handl, ehemaliger Chef von Scientology in Österreich, hat Auszüge aus diesen mehrere Gigabyte umfassenden Mails auf seinem Blog kommentiert.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien und das Oberlandesgericht Wien haben die von Scientology beantragte Einstweilige Verfügung mit der Argumentation abgelehnt, dass weder eine ausreichende Begründung für den Unterlassungsanspruch vorliege noch die Gefährung von Scientolgy abschließend überprüft werden konnte.
Nunmehr steht nach Abschluss des Provisorialverfahrens das Hauptverfahren an, in dem in einer mündlichen Verhandlung förmliche Beweise aufgenommen werden.