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Scientology: Prozess nach Hackerattacke

Ein Streit zwischen der Scientology-Sekte, einem Scientology-Aussteiger und der Hackergruppe Anonymous wird ab heute in Wien in einem Gerichtsverfahren fortgesetzt (Bericht Ö1 Morgenjournal 04.04.2013).

Wilfried Handl vs Scientology

Die Sekte hat ein ehemaliges führendes Mitglied geklagt. Der Mann, der mittlerweile gegen Scientology kämpft, hatte Scientology-E-Mails auf seinem Weblog kommentiert, die von Anonymous gehackt worden waren.

Vor zwei Tagen hat der weltweit bekannteste Scientologe, der Schauspieler Tom Cruise in Wien für Aufsehen gesorgt. Heute sorgt ein Zivil-Prozess für Schlagzeilen, den Scientology gegen ein ehemaliges Mitglied angestrengt hat. Die Sekte wirft dem Scientology-Aussteiger vor, er habe Scientology-E-Mails kommentiert und verbreitet - Mails, die von Anonymous gehackt worden waren. Der Vorwurf gegen den Ex-Scientologen: Verhetzung und illegale Datenverbreitung. Die Klage lautet auf Unterlassung und Zahlung einer Entschädigung.

Hacker-Daten weiterverbreitet?

Vordergründig geht es um 31.000 Euro Streitwert. Die hat die Sekte oder Religionsgemeinschaft eingeklagt vom Scientology-Aussteiger und Buchautor Wilfried Handl. Er war um 1990 kurze Zeit leitender Scientology-Direktor für Österreich. Aber es geht auch um den Inhalt der im Vorjahr von der Hackergruppe „Anon-Austria“ veröffentlichten rund 3 GB Scientology-E-Mails aus 2010 und 2011.

Einige hat Handl weiterverbreitet und kommentiert - etwa den Mail-Verkehr mit einem recht hochrangigen Polizisten. Da sei die klassische Scientology-Strategie angewendet worden: einen positiven Kontakt mit der Exekutive anzubahnen und gleichzeitig die persönlichen Schwachstellen einer Person zu finden und auszunutzen. In der Scientology-Sprache heißt das: Den Ruin finden. Man sehe in dem Mail-Verkehr wunderbar, wie die Präsidentin von Scientology den Beamten ganz gezielt genau dorthin führe, wo sein Leidensdruck herkomme und in weiterer Folge dazu zu bringen, bei Scientology einen Kurs zu belegen.

Ein Teil der Kursgebühr würde laut Handl in solchen Fällen das anwerbende Scientology-Mitglied als Provision erhalten.

Beispiel Zwei, ein Arzt und Patientendaten: in dem Mail-Verkehr ging es um Patienten-Daten des Arztes.

Scientology-Sprecherin Sonja Henkel weist die Vorwürfe zurück. Der Polizist habe sich halt für Scientology interessiert und der Patient habe die Zustimmung gegeben zur Datenweitergabe. Scientology wirft Wilfried Handl vor, er sei im Hintergrund eine Art Chef von Anonymous und setze jedenfalls illegale Aktionen: er verbreite Daten, die durch die kriminelle Gruppe Anonymous gehackt wurden zusammen mit gehässigen Kommentaren. Damit würde die Religionsgemeinschaft lächerlich gemacht, er versuche zu verhetzen.

Handls-Anwalt Dr. Johannes Öhlböck weist das zurück: er habe wie ein Journalist darüber berichtet, was Scientology mache. Scientology würde im Gegenzug versuchen, einen Kritiker mundtot zu machen.

Im heute beginnenden Gerichtsverfahren rechnet sich Handl gute Chancen aus. Denn die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn eingestellt. Und ein erstes Gerichtsverfahren, durch das er gezwungen werden sollte, sofort, per einstweiliger Verfügung, Mails und Botschaften aus dem Internet zu entfernen, hat er auch gewonnen. Wann es diesmal eine Gerichtsentscheidung gibt ist noch unklar.