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Scientology: Kritiker nicht mundtot

Scientology hatte seinen von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck vertretenen Ex-Chef Wilfried Handl geklagt, angezeigt und mit einer einstweiligen Verfügung eingedeckt. Letztere wurde bereits abgewiesen. Das Hauptverfahren brachte ein Ergebnis, dass den Kritiker nicht mundtot macht und Scientology verpflichtet, alle Kosten zu tragen.

Am Donnerstag fand die erste Tagsatzung im Zivilprozess Wilfried Handl vs Scientology am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien statt. Verhandelt wurde über eine Unterlassungsklage von Scientology gegen seinen ehemaligen Österreich-Direktor Wilfried Handl (Streitwert EUR 31.000,00). Handl veröffentlichte von Anonymous geleakte eMails von Scientology auf seinem Blog und versah sie mit Kommentaren, die mit seinem Insiderwissen zu Scientology angereichert waren. Der Prozess endete mit einem unbedingten Vergleich. Wilfried Handl darf weiterhin kritisch bloggen und die E-Mails verwenden, hat sich aber freiwillig dazu bereit erklärt, die darin vorkommenden Namen und Funktionsbezeichnungen vollständig zu schwärzen. Im Gegenzug musste Scientology sämtliche Kosten übernehmen. Ein Kritiker konnte somit von Scientology nicht mundtot gemacht werden.

Aus dem Bericht des Kurier vom 04.04.2013 zum Verlauf des Prozesses:

„Die versuchen krampfhaft, aus mir den Anführer  von Anonymous zu machen“, sagt Scientology-Aussteiger Handl. „Das ist ein Angriff auf allen Fronten. Man will  einen Kritiker mundtot machen“, erklärt sein Anwalt Johannes Öhlböck. Scientology-Sprecherin Angelika  Thonauer sieht das anders. „Wir haben zehn Jahre lang zugeschaut. Aber jetzt sind höchst persönliche Informationen veröffentlicht worden. Und die haben nicht alle einen Zusammenhang mit Scientology.“ Auch ihr Mail-Account wurde gehackt. Mit der Klage wolle man die Mitglieder schützen. „Das ist eine Herabwürdigung unserer Religion.“ Mit dem Begriff Religion hat Anwalt Öhlböck ein Problem.  „Der SK Rapid ist eine größere Bekenntnisgemeinschaft.“

Ehrenwort

„Es ist unwahrscheinlich, dass wir hier auf einen grünen Zweig kommen“, sagt die Richterin. Doch immerhin: Nach eineinhalb Stunden einigen sich die Parteien. Handl schwärzt sämtliche Namen aus den veröffentlichten Anonymous-Daten und gibt sein Ehrenwort, persönliche Mails zu löschen. Im Gegenzug trägt Scientology die gesamten Prozesskosten. Wobei: Da hakt es dann doch kurz. „Wir spenden die Höhe Ihrer Prozesskosten an Amnesty International“, schlägt Klägeranwalt vor. „Gerne. Aber mein Anwalt heißt Öhlböck (soll heißen, der will auch sein Geld, Anm.)“, stellt Handl klar. Wobei Öhlböck einen Gegenvorschlag auftischt: „Spenden Sie es doch der Gesellschaft gegen Sekten- und Kultgefahren.“