Jüngst wurden zwei Fälle in Deutschland bekannt, in denen Importeure im Werkstättenvertrag (Servicevertrag) eine Kündigung ausgesprochen haben, nachdem die Werkstätte in einem Werkstatttest einer Zeitschrift schlecht abgeschnitten hatte. Beide Fälle hatten folglich ein gerichtliches Nachspiel. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck beurteilt die Fälle in der Ausgabe März 2011 der Zeitschrift "Meine Werkstatt" nach Maßgabe von österreichischem KFZ-Vertriebsrecht.