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Rocket V Lebensversicherung - Rechtsfragen

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14000 Österreicher haben eine Rocket Lebensversicherung bei der ERGO Versicherung gekauft. Eine Verzinsung von 4,88% wurde garantiert. Das soll jetzt nicht mehr halten, sodass sich mehrere Rechtsfragen stellen.

Die ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, FN 101528g, (damals VICTORIA-VOLKSBANKEN Versicherungs-aktiengesellschaft) hat 2010 eine indexgebundene Lebensversicherung mit dem Namen „Rocket V“ mit Garantie vertrieben.

Vermittlung mit Garantiezusage

Die Vermittlung erfolgte ua über die Volksbanken. Wer 2010 EUR 48.000,00 einbezahlt hat, erhielt nach der Musterrechnung der Versicherung - nach Abzug der Vermittlungsprovision an die Versicherung - eine Garantiezusage für eine Auszahlung 2010 in Höhe von EUR 68.741,54.

Werbung mit "sichere Veranlagung"

Die Versicherung hat dafür in einem Werbesprospekt mit

  • „Sichere Veranlagung“
  • „Sensationelle Garantie-Verzinsung“
  • „4,88 % p.a. im Sparbuchvergleich“
  • „Garantiegeber ist die Österreichische Volksbanken AG“

geworben sowie angeführt, dass die Kapitalauszahlung „nach 10 Jahren kestfrei in garantierter Höhe!!!“ erfolgt. Auf ein Risiko wurde in dem Prospekt nicht in vergleichbar plakativer Art hingewiesen.

Garantiegeber ist die immigon portfolioabbau ag, FN 116476p (früher: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft). Es handelt sich dabei um eine Abbaugesellschaft (Bad Bank) gemäß § 162 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG). Sie ist aus der Spaltung der Österreichischen Volksbanken-AG (ÖVAG) entstanden. 

Rückkaufangebot Rocket V der ERGO Versicherung

Die ERGO Versicherung hat betroffenen Kunden nunmehr mit Schreiben aus Juli 2015 einen Rückkauf zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten, als dies ursprünglich vertraglich vereinbart war.

Betroffene Kunden sollten dieses Angebot genau prüfen.

Alternativen zur Annahme des Rückkaufangebotes

Kunden, die eine Lebensversicherung Rocket V abgeschlossen haben, sind nicht ohne Alternativen:

  1. Zunächst können Sie die vereinbarte Kapitalauszahlungsfrist abwarten.
  2. Sollte die Auszahlung nicht in vereinbarter Höhe erfolgen, ist das Ziehen der Garantiezusage der immigon portfolioabbau ag, FN 116476p (früher: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft) zu prüfen.
  3. Schließlich verbleibt die Möglichkeit, Schadenersatz beim Vermittler (meist lokale Volksbank) und dem Vertragspartner ERGO Versicherung (allenfalls vorab als Feststellungsklage) geltend zu machen.