Heimopfer erhält nach 8 Jahren Rente nach dem Verbrechensofpergesetz
Eine der beiden Frauen, die 2011 den Gang in die Öffentlichkeit wagten, hat 2012 einen Antrag auf Zuerkennung einer Rente nach dem Verbrechensopfergesetz gestellt. Die zuständige Behörde hat dies abgelehnt. Dagegen richtete sich die Beschwerde der von mir vertretenen Frau. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser Beschwerde Folge gegeben und mit Erkenntnis vom 05.11.2018 entschieden, dass Hilfeleistungen in Form von Ersatz des Verdienstentganges (Pensionsschaden) ab 01.11.2012 dem Grunde nach bewilligt werden. Die Berechnung der Hilfeleistung und die Durchführung wurde dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen aufgetragen, das per 29.10.2019 mitgeteilt hat, dass ein monatlicher Verdienstentgang von EUR 643,10 zusteht, auf den die Zahlungen nach dem Heimopferrentengesetz anzurechnen sind.
Bericht Weißer Ring
Wenige Tage später, am 06.11.2019, hat der Weiße Ring seinen Abschlussbericht über die Entschädigungszahlungen an die Opfer der Wiener Kinderheime veröffentlicht. 2384 Heimopfer erhielten insgesamt einen Betrag von EUR 52 Mio von der Stadt Wien für das Unrecht, das ihnen in Wiener Heimen angetan wurde.
Recht auf Wahrheit der eigenen Geschichte
Aufgrund der schonungslosen Darstellung der von mir vertretenen Frauen wurde die Wilhelminenbergkommission eingerichtet und die Geschichte des Heimes wurde untersucht. Das Heim am Wilhelminenberg war allerdings nur die Spitze des Mißbrauchs an Heimkindern. Die anderen Wiener Heime Eggenburg, Hohe Warte, Julius-Tandler-Heim, Kinderübernahmestelle (KÜSt), Zentralkinderheim, Biedermannsdorf, Hütteldorf, Retz, Wimmersdorf, usw, und viele andere Nicht-Wiener- und kirchliche Heime wurden nicht untersucht. Die in diesen Heimen mißhandelten Opfer haben aus meiner Sicht ein Recht auf Untersuchung dieser Heime und damit ein Recht auf Wahrheit der eigenen Geschichte. Die Zahlung der EUR 52 Mio darf kein Schweigegeld sondern muss uns als Gesellschaft Ansporn sein, den Mißbrauch in allen seinen Facetten restlos aufzuklären.
Mißbrauch als volkswirtschaftlicher Kollateralschaden und zu kurze Verjährung als Täterschutz
Als Opfervertreter hatte ich die Chance rund 250 Gespräche mit Heimopfern zu führen. Dabei habe ich eine Tendenz bemerkt:
- Es gibt unter Opfern von Gewalt in Heimen von Bund, Land und Gemeinden im Wesentlichen keine Maturanten und Akademiker.
- Die wenigsten haben eine steile berufliche Karriere gemacht.
- Viele leiden unter Autoimmunerkrankungen.
- Die meisten Opfer fallen immer wieder aus dem Erwerbsleben zurück ins soziale Netz.
- Ihre Beziehung sind in der Regeln nicht stabil.
- Oft geben sie ihre Belastung an ihre Kinder weiter und "vererben" sie damit an die nächste Generation.
Viele Kinder aus einer ganzen Generation wurden in Heimen mißbraucht. Wir sind damit als gesamte Gesellschaft betroffen. Es mag empathielos klingen, was es aber nicht ist, denn gerade die vielen Gespräche mit Opfer haben mich zu dieser Einsicht geführt: Es sind die Täter des Mißbrauchs, die einen volkswirtschaftlichen Kollateralschaden zu verantworten haben. Das soziale Netz ist dafür da, diesen Schaden aufzufangen. Die Täter bleiben - aufgrund der zu kurzen Verjährung, die damt Täterschutz ist - im Dunkeln und unangetastet.
Neuregelung der Verjährung und Aufarbeitung aller Heime steht aus
Viele der Forderungen aus der Gedenkkundgebung vom 18.12.2012 wurden bereits umgesetzt. Einige wichtige Punkte stehen noch aus, nämlich
- Änderung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist in ABGB und AHG bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen
- Aufarbeitung der Geschichte aller Heime
Chronologie
- Oktober 2011: zwei von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck vertretene Frauen treten an die Öffentlichkeit und berichten über schweren sexuellen Mißbrauch und Gewalt im Kinderheim Wilhelminenberg
- 18.12.2012: Gedenkkundgebung
- 03.07.2013: ehemaliger Pater zu Haftstrafe von 12 Jähren verurteilt
- 12.06.2013: EndberichtUntersuchungskommission Wilhelminenberg bestätigt die Angaben meiner Mandantinnen
- 17.11.2016: „Geste der Verantwortung für das Unrecht“ für ehemalige Heimkinder im Parlament
- 07.03.2017: Heimopferrentengesetz beschlossen
- 29.05.2018: Ausschuss zur Novellierung des Heimopferrentengesetzes
- 15.02.2019: Antrag auf Änderung der Verjährung im Zivilrecht bei sexuellem Mißbrauch