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Rechtsfragen bei Online-Shopping

Seit 13. Juni 2014 gibt es neue Regeln für Online-Shopping. Die Verbraucherrechte-Richtlinie wurde in Österreich im KSchG und im FAGG umgesetzt. Im Interview mit Marvin Wolf für Heute Konkret nimmt Dr. Öhlböck Stellung zu Detailfragen.

Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie kam es zu umfassenden Änderungen. Betroffen sind das Konsumentenschutz-gesetz sowie das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).

Für wen gilt das Gesetz?
Die neuen Regeln gelten für für Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte) zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Frage: Gibt es ganze Bereiche, die vom Gesetz ausgenommen sind?
Ausgenommen vom ganzen Gesetz (FAGG) sind unter anderem (§ 1 Abs 2 FAGG):

  • Verträge, die in den Bereich der Pauschalreiserichtlinie fallen
  • Glücksspiel
  • Finanzdienstleistungen
  • Nahrungsmittel, die regelmäßig zugestellt werden (z. B. Lieferungen eines Milchlieferanten oder Bäckers)

Frage: Welche Informationspflichten treffen den Unternehmer:
Der Unternehmer muss – bevor der Verbraucher durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist – über unter anderem folgendes informieren (§ 4 Abs 1 FAGG):

  • wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung
  • seine Daten, wie zB Namen oder die Firma des Unternehmers, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse,
  • Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und Abgaben, gegebenenfalls Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstigen Kosten
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Information über das Rücktrittsrecht und Details dazu
  • Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts, gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienstleistungen und Garantien,

Frage: Wie ist das Rücktrittsrecht geregelt?
Der Verbraucher kann von einem Online-Kauf sowie von einem Kauf außerhalb eines Ladengeschäfts binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen und die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist versendet wird. Einfach zurücksenden reicht allerdings nicht. Zur Erleichterung des Rücktritts sieht das Gesetz ein Muster-Widerrufsformular vor. Bei Kaufverträgen beginnt die Frist ab Erhalt der Ware zu laufen, bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsabschluss.

Frage: Gibt es Ausnahmen vom Rücktrittsrecht?
Vom 14-tägigen Rücktrittsrecht sind unter anderem Waren bzw Dienstleistungen ausgenommen, wie

  • Dienstleistungen, mit denen der Unternehmer über ausdrücklichen Auftrag des Verbraucher vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat (§ 18 Abs 1 Z FAGG)
  • Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG)
  • Versiegelt gelieferte Waren, die sich aus Hygiene- oder Gesundheitsgründen nicht zur Retournierung eignen und deren Siegel entfernt wurde  (§ 18 Abs 1 Z 5 FAGG)
  • Tonaufnahmen, Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (§ 18 Abs 1 Z 5 FAGG)
  • Flugtickets, Fahrkarten, Konzertkarten oder Hotelreservierungen für feste Termine und andere Freizeitdienstleistungen mit fixen Terminen oder - Zeiträumenvorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG)
  • reine Online-Inhalte, wenn der Unternehmer – mit Zustimmung des Verbrauchers –vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Lieferung begonnen hat (§ 18 Abs 1 Z 11 FAGG).

Frage: Was wenn der Artikel zugeschnitten ist?
Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG). Das gilt etwa für Maßkleidung aber zB auch für Jalousien oder Vorhänge.

Frage: Darf man im Internet bestellte Lebensmittel auch zurückschicken?
Lebensmittel und anderen Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen (§ 18 Abs 1 Z 4 FAGG) ansonsten kann man im Internet bestellte Lebensmittel auch zurückschicken.

Frage: Wer muss die Rücksendekosten tragen?
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn er es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten (§ 15 Abs 2 FAGG).

Frage:  Muss ich die Ware annehmen? (bei Verdacht auf Beschädigung?)
Innerhalb der Rücktrittsfrist (14 Tage nach Zustellung) kann der Verbraucher die Waren jederzeit zurücksenden und zurücktreten. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist stehen dem Verbraucher die Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung (Verbesserung bzw Preisminderung und Wandlung) zu.

Frage: Was gilt bei Kauf von Ebay?
Ebay, Amazon oder Willhaben sind nur „elektronische Marktplätze“ und haben für sich kein gesetzliches Sonderrecht. Verkaufen Unternehmer auf Ebay an Verbraucher, so gelten für sie dieselben Regeln, wie wenn sie in ihrem eigenen Webshop verkaufen würden. Private unterliegen dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG), allerdings der gesetzlichen Gewährleistung. Letztere darf allerdings beim reinen Privatverkauf ausgeschlossen werden.

Frage: Muss ich bei berechtigtem Rücktritt einen Gutschein akzeptieren?
Nein. Der Unternehmer muss alle vom Verbraucher geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen zurückzahlen und dafür das vom Verbraucher verwendete Zahlungsmittel verwenden (§ 14 Abs 1 FAGG).

Frage: Was, wenn der Händler längst verschickt hat, die Ware aber nicht bei mir angekommen ist?
Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird (§ 7b KSchG).