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Rechtsanwalt - Corona Virus

Rechtsanwalt Corona Virus Anwalt

Alles beginnt zu Blühen. Die Natur trotzt der Krise. Wir tun das auch. Meine Rechtsanwaltskanzlei ist erreichbar und einsatzbereit und von den Schließungen ausgenommen. Fristen laufen schliesslich weiter. Zum Schutze von Mitarbeiterinnen und Mandanten findet Rechtsberatung telefonisch und per E-Mail statt.

Verordnung COVID-19 - Corona Virus

Der Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 15.03.2020 eine Verordnung betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erlassen. Danach ist das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben untersagt. Davon ausgenommen sind etliche Bereiche nämlich Lebensmittelhandel, Banken, Tankstellen, Drogerien, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, veterinärmedizinische Dienstleistungen, Verkauf von Tierfutter, Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten, Notfall-Dienstleistungen, Agrarhandel, Banken, Post, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Rechtspflege (Rechtsanwalt), Lieferdienste, Öffentlicher Verkehr, Trafiken, Hygiene und Reinigungsdienstleistungen, Abfallentsorgungsbetriebe und KFZ-Werkstätten.

 

Rechtsanwalt Corona-Virus

Aufgrund der dargestellten Ausnahmeregelung sind Anwaltskanzleien und daher auch meine Rechtsanwaltsanzlei in Wien weiterhin im Betrieb, zumal Fristen weiter laufen. Wir bieten Rechtsberatung via E-Mail und Telefon an. Ich wünsche in dieser schweren Zeit allen Gesundheit und viel Kraft und stehe wie gewohnt als Rechtsanwalt zur Verfügung.