Die Teilnahme an einem DDoS-Angriff (Distributed Denial of Service) im Zuge der "Operation:Payback" gegen Unternehmen, die sich gegen WikiLeaks stellen, kann auch in Österreich zu rechtlichen Konsequenzen führen. Dr. Johannes Öhlböck stellt die Rechtlage im Gespräch mit der Futurezone dar und verweist auf die einschlägigen Strafbestimmungen (Datenbeschädigung, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten) sowie sowie die Regeln des Zivilrechtes (Schadenersatz).