Ein Postdienstleister gab die neue private Adresse eines von Dr. Johannes Öhlböck vertretenen Unternehmers mehrfach (zumindest 17-fach) an Adressverlage und Direktmarketing nternehmen weiter. Basis der Weitergabe war ein Nachsendeauftrag des Unternehmers nach Umzug, in dem dieser durch Streichung ausdrücklich zu erkennen gab, dass er eine Einwilligung zur Datenweitergabe nicht erteilt.
Vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien akeptierte der Postdienstleister einen Vergleich, in dem er sich verpflichtete den gesamten Schaden sowie alle Kosten des Unternehmers zu begleichen.