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Online Computerspiel - Geld zurückfordern

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Computerspiel Glücksspiel

Online-Computerspiele fesseln viele Menschen. Das geht so weit, dass sie viel Geld in das Computerspiel investieren, um einen besseren Account oder Spielcharakter zu generieren. Rechtlich stellt sich die Frage, ob Zahlungen an Betreiber von Computerspielen verloren sind oder ein Spiele Geld zurückfordern kann.

Free-to-play – kostenlos?

Online-Computerspiele basieren vielfach auf dem System free-to-play, was Spielern einen leichten und vor allem kostenlos scheinenden Einstieg ermöglicht. Will man länger spielen, andere Niveaus erreichen oder bestimmte Erfolge erreichen, kommt man nicht umhin echtes Geld via In-App-Kauf in virtuelle Währungen im Spiel zu investieren. Um die virtuelle Währung kann man bestimmte Levels freischalten, Gegenstände oder Ähnliches kaufen. Oft kann man auch sogenannte Lootboxen kaufen. Das sind virtuelle Behälter, die eine zufällige Sammlung bestimmter Gegenstände enthalten. Der Kauf dieser Lootboxen wurde bereits als unzulässiges Glücksspiel gewertet. Zudem kann argumentiert werden, dass der Kauf bestimmter Gegenstände wegen verdünnter Willensfreiheit oder laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte) rückabgewickelt werden kann. Die Thematik lässt sich anhand folgender Fälle illustrieren.

FIFA Ultimate Team

In FIFA Ultimate Team kann man Kartenpacks (Spielerpacks) kaufen. Der Käufer weiss im Zeitpunkt des Kaufes nicht, welche Karten im Paket sind. Über bestimmte Karten kann der Spieler den Account aufwerten. Die niederländische Glücksspielkommission (KSA) verglich diese Spielerpacks mit Lootboxen nach dem Zufallsprinzip beruhen würden. Inhalte der Spielerpacks sind nicht vom Spieler beeinflussbar, weswegen ihr Erwerb nach Ansicht der Behörde als Glücksspiel anzusehen sei. Zudem hätten die Karten hohe Tauschwerte und würden gehandelt werden, was ebenfalls einer Verletzung des Glücksspielgesetzes gleichkäme.

Empire: Four Kingdoms

Ein Mann spielte das Online-Strategiespiel (free to play) für mehrere Jahre und war auch Clanchef einer großen Allianz. Während der Spielzeit hat er rund EUR 9.000,00 in seinen Account investiert, der ein vermögenswertes Rechtsgut darstellt, da es dafür einen (nach den Spielbedingungen unzulässigen) Sekundärmarkt gibt. Die Investitionen verwendete er für den Kauf von Rubinen, (Hauptzahlungsmittel im Spiel), die per In App Kauf erworben werden können. Durch unrechtmäßige Anschuldigungen wurde sein Account für wenige Tage gesperrt, was dazu führte, dass eine gegnerische Allianz seine Burg zerstören konnte. Dadurch gingen sämtliche Investitionen in den Account verloren. Der Mann machte den Betrag beim Betreiber des Spieles mittels Klage geltend. Er argumentierte dabei in der Vertragsanfechtung, dass das Spiel Suchtpotential in sich birgt und dadurch eine verdünnte Willensbildungsfreiheit vorlag. Zudem machte er geltend, dass die erhaltene Gegenleistung nicht einmal die Hälfte dessen an Wert hat, was er in sie investiert hat (laesio enormis) und ein unzulässiges Glücksspiel vorliegt. Zu einem Urteil (Entscheidung) durch ein Gericht kam es nicht. Allerdings erhielt der Mann über einen Vergleich seinen Account zurück (zB 12.000 Einheiten nach Wahl, bestimmte Anzahl von Rubinen, Werkzeugen, Kriegsbannern, Set Feldherren und Burgvogt inklusive dem fremden Helden und dem Himmelsritter).

Rechtsanwalt Online Spiele

RechtsanwaltDr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Online-Computerspielen vor Gericht und Behörde.