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Oberlandesgericht Wien stärkt Blogger

Branchenregister - Gericht stärkt Blogger

Branchenregister - Gericht stärkt Blogger

Das Oberlandesgericht Wien hat einen Blogger in seiner Rechtsansicht gestärkt, der sich in einem Beitrag kritisch mit dem Geschäftsmodell eines Verlages auseinandergesetzt hat, der ein Branchenverzeichnis betreibt.

Ein von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretener Blogger und Online-Journalist hat sich in einem Artikel über mehrere Absätze über das Geschäftsmodell des Betreibers des Branchenregisters bzw Firmenverzeichnis branchenklick.at (Bauer Medienverlag GmbH, FN 351010t, früher: Branchenklick GmbH) auseinandergesetzt und dieses analytisch beleuchtet.

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Der Betreiber des Registers brachte daraufhin Strafanzeige und Klage verbunden mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Die Strafanzeige wurde rasch fallengelassen und der Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung fallen gelassen. Dagegen wendete sich der Rekurs des Branchenverzeichnis-Betreibers, über den das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden hatte.

Das Gericht sah in den Aussagen des Journalisten ein - zulässiges - "reines Werturteil", da der in unmissverständlicher Weise zum Ausdruck brachte, dass er eine subjektive Überzeugung zum Ausdruck bringt und auch die Grundlagen seines Erkenntnisprozesses dargestellt hat.

Das Gericht folgte daher der Rechtsansicht des von Dr. Öhlböck vertretenen Bloggers und hielt fest:

"Angesichts des öffentlichen Interesses an der Lauterkeit des Geschäftsverkehrs  hat der Artikel des Beklagten die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschritten."