Mobbing an der Med-Uni Wien
Die Vorgeschichte: Thoraxchirurgin Prof. E. war als eine der wenigen Frauen in dieser medizinischen Männerdomäne in ihrer Karriere zusehends beschränkt worden. Sie durfte nur mehr untergeordnete Operationen durchführen und wurde zunehmend isoliert, daraufhin leitete sie gerichtliche Schritte ein (Schadenersatz, Amtshaftung: Mobbing am AKH - Klage). Nach 5,5 Prozessjahren und einer zunehmend erdrückenden Beweislage zugunsten der Chirurgin wandten die beklagte Republik und die MedUniWien 2015 plötzlich Verjährung der Vorfälle ein. Die Argumentation: Das von der Republik und der MedUni Wien bestrittene Mobbing habe schon vor 2006 begonnen, somit sei der Fall verjährt. Diese Argumentation wurde nun vom LG Wien zurückgewiesen. Das Gericht führt etwa an, die Chirurgin werde weiterhin nicht zu Operationen eingeteilt und es liege daher eine fortgesetzte Schädigung vor.
Unfreiwillige Ruhend-Stellung
Im Verlaufe des Prozesses sah sich Prof. E. mit unerfreulichen Aktionen des Dienstgebers konfrontiert: etwa eine dauerhafte Dienstfreistellung (2013/14), die nach einem Jahr wieder aufgehoben wurde sowie einem vergeblichen Versuch, sie in Frühpension zuschicken. Nun ist Prof. E. zwar nicht offiziell dienstfrei gestellt, erhält aber trotzdem keinen qualifikations-adäquaten Aufgabenbereich. Zur Untätigkeit verdammt zu sein, ist ihr sehr unangenehm: „Ich möchte mich beruflich weiterentwickeln, anstatt dem Steuerzahler als weißer Elefant zur Last zu fallen“, fordert die Spitzenmedizinerin. Dieses Zwischenurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die MedUni Wien und Republik das Verfahren durch Rechtsmittel nochmals verzögern.
Meilenstein
Für Dr. Johannes Öhlböck LL.M. aus dem Rechtsanwälteteam der Professorin markiert die Entscheidung des LG für ZRS Wien einen Meilenstein in dem nunmehr seit sechs Jahren laufenden Schadenersatzprozess (Amtshaftung)wegen Mobbing.
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