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Lostag 31.05.2013 für KFZ-Vertrieb

KFZ-GVO KFZ-Vertriebsrecht GVO Ausgleichsanspruch Investitionsersatz Ersatzteilrücknahme Ersatzteile

In nicht einmal einem Jahr stehen große Änderungen an. Verantwortlich zeichnet die EU-Kommission: Durch ihre neue Gruppenfreistellungsverordnung werden Konsumenten, Hersteller und Importeure sowie freie Werkstätten gestärkt, markengebundene Betriebe aber geschwächt.

Ist aufgrund des GVO-Wechsels mit Kündigungen zu rechnen?

Für Importeure wird es mit dem Lostag aus den oben genannten Gründen deutlich einfacher, bestehende Verträge zu beenden.

Allein aus diesem Grund ist nach meiner Einschätzung verstärkt damit zu rechnen, dass Importeure von der neu gewonnenen Freiheit Gebrauch machen werden, um auf diese Weise das Vertriebsnetz neu zu strukturieren  beziehungsweise zu bereinigen.

Bei einer Vertragskündigung stehen einem Kfz-Betrieb bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Ausgleichsanspruch sowie der Anspruch auf Ersatzteilrücknahme und Investitionsersatz zu. Zu berücksichtigen ist, dass diese Ansprüche innerhalb der vorgeschriebenen Fristen (teilweise binnen Jahresfrist) ab Vertragsende geltend gemacht werden müssen.