Zwei Todesfälle von minderjährigen Mädchen in Niederösterreich
Am 26.06.2021 wurde die 13-jährige Leonie tot auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt aufgefunden. Am 13.01.2019 wurde die 16-jährige Manuela in Wiener Neustadt getötet. Ihr aus Syrien stammender Mörder erhielt die Höchststrafe von 15 Jahren plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im Fall Leonie sitzen Beschuldigte aus Afghanistan in Haft. Die Angehörigen werden von Rechtsanwalt Mag. Florian Höllwarth, MBL (Eltern) und Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (Geschwister) vertreten.
Was vereint beide Todesfälle?
- Der Mörder von Manuela und die mutmaßlichen Mörder von Leonie (es gilt die Unschuldsvermutung) war/sind Asylwerber und
- haben sich schon vor der jeweiligen Tat strafbar gemacht.
- Es kam in beiden Fällen zu keiner Abschiebung
Eltern: Keine Rache aber Verbesserung für die Zukunft
Eltern und Geschwister von Leonie und Manuela wollen keine Rache und keine innenpolitische Schuldzuweisung. Sie wollen eine Verbesserung für die Zukunft und stellen sich folgende Fragen?
- Würden Leonie und Manuela noch leben, wenn das Verwaltungsgericht innerhalb der gesetzlichen Vorgabe entschieden hätte und das Asylverfahren beschleunigt geführt worden wäre?
- Wie verhält sich Kriminalität von Asylwerbern (insbesondere Afghanen und Syrer) im Verhältnis zur Kriminalität der Restbevölkerung, insbesondere im Bereich der Vergewaltigung?
- Wie viele Mädchen und Frauen müssen noch sterben?
- Was hat die Politik getan, um die Morde zu verhindern?
- Wie kann man verhindern, dass sich solche Fälle wiederholen?
Botschaften der Eltern und Angehörigen an die Regierung
Die Angehörigen von Leonie haben in bewegenden Audiobotschaften unter anderem folgende Worte gefunden und uns gebeten, diese an die Regierung weiterzuleiten:
„Was ich mir erwarte von der Politik … ist ein Überdenken unseres kompletten Asylsystems. Was ich mir sonst erwarte, ist, dass die Politik endlich aufwacht. Eigentlich sind die Politiker auch dafür verantwortlich, uns zu schützen.“
Mutter von Leonie
„Mein Kind könnte noch leben, hätten wir eine andere Asylpolitik. In Österreich werden die Grenzen überrannt und dann dürfen wir nicht einmal abschieben. Da wir auch Akteneinsicht haben, möchte ich auch einen der Täter zitieren: Die Scheiß-Christin hat das ja nicht anders verdient. Mein Kind hat mit dem höchsten Preis dieser Einladungspolitik bezahlt, aber vielleicht kann man andere Kinder noch schützen, und das wünsche ich mir von der Regierung.“
Vater von Leonie
„Ich habe den Mord an meiner 16-jährigen Tochter nicht verhindern können. Ich war allein … und ohne Schutz vom österreichischen Staat. Jetzt bin ich da, um Euch zu bitten, dass Ihr etwas für die Zukunft unserer Kinder ändert. Wir haben ihn angezeigt. … Aber die Polizei, der war die Hände gebunden. Im Oktober 2018 ist ein Asylaberkennungsverfahren gegen ihn abgelehnt worden. Ich gebe der Regierung die Teilschuld vom Tod meiner Kleinen. Ihr habt Verschlafen und Euer Verschlafen hat meiner Tochter das Leben gekostet. Wer kommt nach Michelle, Manuela und Leonie? Wie viele unserer Mädels müssen noch vergewaltigt und ermordet werden?“
Mutter von Manuela
„Ich wünsche mir, dass die österreichische Regierung endlich wach wird und anfängt unsere Kinder zu schützen. Straffällige Asylwerber müssen abgeschoben werden. Hätte die Regierung damit schon vor drei Jahren begonnen, würden wir heute vielleicht einen schönen Nachmittag mit Manuela verbringen.“
Taufpatin von Manuela
Asyl: 5-Punkte-Plan für eine Verbesserung
Aus Sicht unserer Klientinnen und Klienten ist das aktuelle Integrationssystem nicht ausreichend und es liegt ein Versagen der Integrationskontrolle vor. Wir haben mit den Familien der getöteten Mädchen Verbesserungsvorschläge und ein Maßnahmenbündel in Form von einem 5-Punkte-Plan erarbeitet, wie folgt:
1. Integration / Betreuung von Asylwerbern
- Verbesserung Sprachkompetenz Deutsch (Nutzung von Online-Tools parallel zu Sprachkursen)
- „Weg von der Straße“ durch
- Ausbau des Sportangebots
- Raschere Integration in den Arbeitsmarkt
- Etablierung von Verpflichtungen: Unterricht (Ethik, Werte, politische Bildung), Werteführerschein, Kindergarten, Sozialarbeit (zB Kooperation Online-Freiwilligenbörse Caritas)
- laufende Kontrolle der Integration
- Schaffung von Integrationsstufen sowie eines Bonus-Malus-Systems
- Eigene Ausbildung von Asylbetreuern
- Kontrolleinrichtungen in Asylsachen
2. Strukturanalyse Asyl / Abgeltung von Schäden
- Prüfung Struktur BFA und VWG auf Personalmangel
- BeschleunigungBearbeitungszeiten (Verfahrensdauer unangemessen; verletzt beiderseits Rechte: Recht von Asylwerbern auf faires und rasches Verfahren und Rechte von Staatsbürgern auf Schutz vor Gewalt = Fürsorgepflicht des Staates)
- Volksanwaltschaft & Rechnungshof:
- BVwG hat Entscheidungspflicht mehrfach verletzt; keine Schritte in asylrechtlichen Beschwerdeverfahren bzw. im Zusammenhang mit Säumnisbeschwerden gesetzt; Organisatorische Mängel & steigende Asylanträge keine rechtlich relevante Rechtfertigung.
- BFA: überlange Verfahrensdauern und Organisationsversagen
- Identitätsfeststellung und Altersfeststellung von Asylwerbern
- Kommunikation Verwaltung – Justiz
- Whistleblower-Hotline (Niederschwellige Bekanntgabe sich ankündigender Probleme)
- Haftung der Republik nach dem Verbrechensopfergesetz bei Todesfällen durch Asylwerber
3. „fast track“ (deutlich beschleunigtes Asylverfahren bei Verstößen)
- abgesondertes – beschleunigtes – Verfahren bei gerichtlichen Straftaten und Verwaltungsstraftaten oder nachhaltigem Verstoß gegen Integrationsregeln zum Schutz der Bevölkerung vor weiteren Rechtsverstößen durch Asylwerber
- ex lege keine aufschiebende Wirkung eines Bescheides
- Sonderregeln für Abschiebung und Sicherungshaft bei Gewalttaten im Asylverfahren
4. Erstinterview für Asylwerber – Verbesserung des status quo
Anwaltszwang und gerichtlich beeidete Dolmetscher im ersten Interview (Erhöhung von Standards; Rechtssicherheit für alle Parteien, Qualitätssteigerung; faires Verfahren)
5. Expertenteam
Etablierung eines Expertenteams durch die Bundesregierung zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, bestehend aus Experten aus unterschiedlichen Disziplinen, zB
- Sozialarbeiter / Psychologen
- Arbeitsmarktexperten
- Rechtswissenschaft (Verwaltungsrichter, Strafrichter, Rechtsanwälte)
- Exekutivbeamte
- Verhaltensökonomen
- Nationaltrainer „Sport“
Dialog mit Justizministerin und Innenminister
Das Asylwesen ressortiert im konkreten Fall zu den Ministerien Inneres und Justiz und unsere Klienten sehen ein jedenfalls gleichteiliges Verschulden, ohne eine Zuordnung vornehmen zu wollen. Zuständigkeitskonflikte und Querelen über die Frage der Verantwortung, die der innenpolitischen Lage geschuldet sind, empfinden sie als pietätlos. Wir sehen sie als sachlich nicht gerechtfertigt an. Aus diesem Grund haben wir die Justizministerin und den Innenminister – in unserer Funktion als Vertreter der Angehörigen – gebeten, in einen Dialog einzutreten, um gemeinsam an einer besseren Zukunft zu arbeiten und eine Diskussion zu beginnen, an deren Ende nicht Fremdenhass stehen darf, sondern eine Verbesserung der Sicherheitslage im eigenen Land und ein Asylsystem auf Behörden- und Gerichtsebene, das den Gegebenheiten unserer Zeit gerecht wird.