Das Landesgericht Wr. Neustadt hat über Betreiben eines von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Lebensmittelproduzenten eine auf Urheberrecht gestützte Einstweilige Verfügung erlassen. Ergänzend wurde auch eine Verletzung Markenrecht und Lauterkeitsrecht (UWG) geltend gemacht.
Mit der Einstweiligen Verfügung wird einem Konkurrenten verboten, dessen Produkt unter Verwendung der Rechte des Lebensmittelproduzenten zu nutzen. Die streitgegenständlichen Produkte sind im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel gelistet.