Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass ein landesnahes Unternehmen künftig nicht mehr behaupten darf, dass auf der von einem Mitbewerbererstellten Internet-Site Filme heruntergeladen werden können ohne ein Passwort zu kennen, und das System ziemlich offen sei. Eine entsprechende Behauptung wurde in einem Mail aufgestellt, das an einem zuständigen Ministerialbeamten übermittelt wurde.
Darüber hinaus wurde vom OLG Linz festgestellt, dass das landesnahe Unternehmen dem von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Mitbewerber für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden haften muss, die aufgrund dieser Behauptung entstehen.