Ein Kärnter postete einen Kommenar auf auf der Homepage der Kleinen Zeitung, die über die Scheuch-Brüder berichtete. Scheuch forderte den Mann mit aussergerichtlich zur Unterlassung auf. Anlass dafür war dieses Posting:
"Klag mich, du Halstücherl tragender (damit der Strick, der auf dich wartet, nicht so scheuert?) Kurtl."
Mangels Einlenken des Nutzers brachte er eine Unterlassungsklage ein und leitete ein Strafverfahren ein. Der User stützte sich auf Meinungsfreiheit und wurde im Zivilverfahren und im Strafverfahren verurteilt.
Im Interview mit Puls 4, Sat1 und Pro7 nimmt Dr. Johannes Öhlböck Stellung dazu, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und online (im Internet) dieselben Gesetze (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung, Kreditschädigung) gelten wie auch offline (zB bei Äußerungen in der Zeitung oder im Gespräch). Bei Postings ist im Rahmen einer Interessenabwägung neben der Meinungsfreiheit des Nutzers immer auch das Recht des Kritisierten zu berücksichtigen. Im konkreten Fall ging die Äußerung zu weit.