Kremsmünster - Verjährung?
Das Stift Kremsmünster und der nicht rechtskräftig verurteilte ehemalige Pater haben im Zivilverfahren die Einrede der Verjährung erhoben. Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der bereits an die 50 Missbrauchsopfer - ua aus den Causen Wilhelminenberg und Kremsmünster - vertritt, sieht diese nicht und will seinen Standpunkt vor Gericht nachweisen. „Es ist nicht akzeptabel, dass schwerer sexueller Missbrauch in Österreich verjährt und auch nicht, dass sich der Täter darauf berufen darf“, argumentiert er.
Zahlungen der Klasnic-Komission
Auch halte er es für rechtsmissbräuchlich und sittenwidrig, dass die Soforthilfe der Klasnic-Kommission auf spätere Schadenersatzzahlungen angerechnet werden soll. „Die Kommission hat die Unerfahrenheit der Leute ausgenutzt“, denn viele hätten einen entsprechenden Passus unterschrieben.
Spende bei Prozessgewinn
Sollte sein Mandant (Benedikt P.) den Prozess gewinnen, werde er das Geld an eine Institution spenden, die Missbrauchsopfer in staatlichen und kirchlichen Institutionen unterstützt, sagte er nach dem ersten Prozesstag am Freitag im Landesgericht Steyr.