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Kremsmünster: Urteil bestätigt - Zwölf Jahre Haft für Ex-Pater

Das OLG Linz hat heute das Urteil des LG Steyr - zwölf Jahre Haft für den ehemaligen Konviktsdirektor des oö. Stiftes Kremsmünster - bestätigt. Ein Sachverständiger hat nunmehr die Haftfähigkeit zu klären.

Übergriffe auf Zöglinge von 1967 bis 1996

Dr. August M., ehemaliger Pater des Benediktinerstiftes Kremsünster wurde 2013 vom LG Steyr zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Konviktsdirektors  zurückgewiesen und den Akt zur Entscheidung über die Berufungen dem OLG Linz zugeleitet. Der ehemalige Ordensbruder hat von 1967 bis 1996 sexuelle und gewalttätige Übergriffe auf ehemalige Schüler zu verantworten. Insgesamt 24 Opfer wurden in der Anklage genannt.

OLG Linz bestätigt Strafhöhe - 12 Jahre

Der Richtersenat des OLG Linz bestätigte das Urteil. Aus Sicht des Gerichtes ist vor allem die "hohe Täterschuld und der hohe soziale Störwert" der Delikte zu berücksichtigen. Den von elf Privatbeteiligten ergriffenen Rechtsmitteln (Schadenersatz) wurde mit der Begründung nicht Folge gegeben, dass im Zivilverfahren zu klären sei, ob der 81-Jährige privat haftet oder die Republik im Zuge der Amtshaftung. Dabei wird zu prüfen sein, welche Übergriffe im "Erziehungsplan" (Amtshaftung) und welche in der Freizeit (private Haftung) erfolgten.

Ein vom Gericht schon beauftragter Sachverständiger hat nunmehr die Haftfähigkeit des 81-jährigen zu klären.