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Kremsmünster: 12 Jahre Haft für Ex-Pater

Der ehemalige Konviktsdirektor des Koviktes des Benediktinerstiftes Kremsmünster wurde heute von einem Schöffensenat vor dem Landesgericht Steyr in erster Instanz zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Dem heute 79-jährige, zwischenzeitig laisierten Priester, wurden Übergriffe auf 24 in der Anklageschrift erfasste Opfer vorgewofen. Gemeinsam mit weiteren Kollegen habe ich die Interessen der Opfer im Verfahren vertreten.

Das Gericht sah eine „Strukturiertheit in den Verfehlungen“ des Angeklagten. Erschwerend wertete es den langen Tatzeitraum und die Vielzahl der Opfer bzw. Delikte. „Die Dauer und die Gleichgültigkeit des Angeklagten übersteigt für uns alles Dagewesene“, führte der Richter in der Urteilsbegdründung aus. Eingangs der Verhandlung hat der ehemalige Konviktsleiter noch eine Entschuldigung verlesen, die - betrachtet man den gesamten Prozess - keine Reue erkennen lässt und aus Sicht der Opfer auch nicht auf Augenhöhe erfolgte. Das Verfahren und sein Ausgang ist ein Erfolg für den Rechtsstaat.

Allein der Umstand, dass ein hochrangiger Geistlicher zu einer verhältnismäßig hohen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, ist Beleg dafür, dass staatliche Gesetze weder vor Kirchentüren noch Klostermauern Halt machen. Bezeichnend bleibt, dass der Ex-Internatsleiter keine finanziellen Ansprüche anerkannt hat, nicht einmal den von meinem Mandanten geltend gemachten Privatbeteiligtenanspruch über symbolische EUR 500,00.