Adressierte Werbung (Info.Mail) - massive Benachteilung und Rückzug vom Markt
Die Österreichische Post gewährte österreichischen Konsolidierern und Druckdienstleistern zwischen 1.1.2018 und 1.2.2022 bei gleicher Jahresmenge gegenüber anderen Großkunden wesentlich geringere Rabatte im Bereich „Info.Mail“. Konkret geht es dabei um die Vorbereitung für den Versand von persönlich adressierter Werbung in hoher Stückzahl, die Kunden eine erhebliche Preisersparnis ermöglicht. Dazu hat die Post ihre Kunden vertraglich – und somit rechtswidrig – zur Geheimhaltung gezwungen. Insgesamt hat die Österreichische Post Konsolidierer im Verhältnis zu vergleichbaren Großkunden massiv benachteiligt. portoservice.at zog sich daraufhin zwischenzeitlich aus diesem Marktsegment zurück.
Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung festgestellt
Das Kartellgericht hat der Post den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Stellung verboten und der Oberste Gerichtshof hat als Kartellobergericht das Urteil bestätigt. Dadurch konnte Portoservice.at am 1. Februar 2022 erstmals wieder einer seiner Haupttätigkeiten nachgehen.
Schadenszeitraum beträgt mindestens vier Jahre
Ein externer Sachverständiger hat den im Zeitraum von mindestens vier Jahren entstandenen Schaden von portoservice.at berechnet. Die Österreichische Post hat den geforderten Betrag bisher nicht freiwillig gezahlt. Daher beschreitet portoservice.at nun den Weg des Zivilrechts. "Wir sind sehr froh darüber, dass wir nun wieder uneingeschränkt unserer Arbeit nachgehen können. Nach Wiederaufnahme der Konsolidierung werden wir nach aktueller Vertragslage im Gesamtjahr 2022 bereits mehr Einnahmen lukrieren als im letzten Jahr vor der Zwangspause. Dennoch mussten wir in den Vorjahren enorme Einbußen in der Höhe von mehreren Millionen Euro hinnehmen, die wir im Sinne der Fairness am Markt nun zurückverlangen“, sagt Rahim Abdelrahimsai, Geschäftsführer von portoservice.at.
Kartellschadenersatzrecht
Michael Brand und Johannes Öhlböck, die Rechtsanwälte von portoservice.at, beziehen Stellung: „Das neue Kartellschadenersatzrecht bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Wir haben in der Klage beantragt, dass die Österreichische Post Beweismittel gegenüber dem Gericht und der Klägerin offenlegen muss, die den Standpunkt unserer Mandantin stützen.“