Einfluss von Corona auf den KFZ-Vertrieb
Durch das Corona Virus kam es zu nie dagewesenen Maßnahmen. Die Börsenkurse gingen nach unten Wachstumsprognosen wurden revidiert und eine Erhöhung der Insolvenzquote wird erwartet. Der KFZ-Vertrieb spürt die wirtschaftlichen Auswirkungen. Im ersten Quartal 2020 sank die Zahl der Neuzulassungen laut Statistik Austria um knapp ein Drittel. Die Top-Ten-Automarken in Österreich mussten zweistellige Rückgänge im Vergleich zum ersten Quartal 2019 zur Kenntnis nehmen
- Mercedes -10,0%
- Hyundai -11,2%
- BMW -14,3%
- Skoda -24,9%
- Audi -26,4%
- Seat -29,3%
- VW -37,5%
- Renault -41,6%
- Ford -45,8%
- Opel -46,8%
Reation auf Verkaufsziele angeraten
Der Reaktion auf Verkaufsziele kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese werden in der Regel einseitig vom Importeur vorgegeben werden. Es ist angeraten in dieser Situation schriftlich an den Importeur heranzutreten und mitzuteilen, dass schon heute absehbar ist, dass die Verkaufsziele für das Jahr 2020 nicht gehalten werden können. Tut der Händler das nicht, riskiert er den Nichterhalt von Boni, zumal diese in aller Regel direkt an die Verkaufsziele gekoppelt sind. Rechtlich betrachtet stellt die importeurseitige einseitige Vorgabe von Zielen einen Änderungsvorbehalt dar, der rechtlich problematisch ist.
Rechtsanwalt KFZ-Vertriebsrecht
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist im KFZ-Vertriebsrecht tätig und berät und vertritt Händler in allen Rechtsfragen zum KFZ-Vertrieb.