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KFZ-GVO - Verkürzung der Kündigungsfrist

In einer das Vertriebssystem von Citroen in Österreich betreffenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus Jänner 2008 wurde die Verkürzung der Kündigungsfrist als zulässig erachtet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. geht im Interview mit AUTO & Wirtschaft davon aus, dass durch das neue Urteil kann als relativ gesichert gelten kann, dass allein das Inkrafttreten einer neuen GVO den Importeur nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist auf ein Jahr berechtigt. Es muss vielmehr eine Änderung der Vertriebsstruktur vorliegen, die sowohl in finanzieller als auch in räumlicher Hinsicht bedeutsam sein muss.