Die neue KFZ-GVO ist seit 1. Juni 2010 in Kraft und gilt bis 31. Mai 2023. Ab dem 31. Mai 2013 ist für den Bezug, Verkauf oder Weiterkauf von Neufahrzeugen ausschließlich die sogenannte Vertikal-GVO (VO 330/2010) anwendbar. Mit dem Lostag 31. Mai 2013 fallen die durch die KFZ-GVO-alt (1400/2002) gewährten Vorteile für Kfz-Betriebe weg bzw sind entsprechende Einschränkungen denkbar. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. nimmt in der Fachzeitschrift "Meine Werkstätte" Stellung zur geänderten Rechtslage, beleuchtet die Nachteile für die KFZ-Betriebe und stellt die Ansprüche nach Kündigung (Ausgleichsanspruch, Ersatzteilrücknahme, Investitionsersatz) dar.