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Happy Birthday - Urheberrecht

Happy Birthday - Urheberrecht
Urheberrecht Happy Birthday

Um die Rechte am Lied "Happy Birthday" tobt ein Urheberrechtsstreit in den USA. Filmemacherin Jennifer Nelson und der Verlag Warner/Chappel als Recheinhaber stehen sich vor Gericht gegenüber. Wie sieht die Rechtslage aus?

Happy Birthday - Jennifer Nelson vs Warner/Chappel

Jennifer Nelson, eine New Yorker Filmemacherin, dreht einen Dokumentarfilm. Thema war das Lied Happy Birthday und dessen Herkunft. Warner/Chappel verlangte mit Klage US-$ 1500,00 an Lizenzgebühr oder US-$ 150.000,00 an Strafe. Die Dokumentarfilmerin argumentiert, dass das regelmäßig zu Geburtstagen gesungen Lied gemeinfrei und somit Allgemeingut ist. Sie argumentiert, dass der Verlag die Urheberrechte rechtswidrig geltend macht, da er sie von jemandem erworben hat, der sie selbst nciht hatte. Im Interview mit Pippa Nachtnebel für iLIKE(Puls 4) beantwortet Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Fragen zum Urheberrecht.

Urheberrecht - Entstehen und Dauer

Urheber eines Werkes ist gem § 10 UrhG wer es geschaffen hat. Das Urheberrechtentsteht mit dem Realakt der Schöpfung. Es braucht nicht etwa wie eine Marke oder ein Patent besonders angemeldet werden. Das Urheberrecht an Werken der Literatur, der Tonkunst und der bildenden Künste endet siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers (§ 60 UrhG).

Lizenzierung - Happy Birthday

Die aus dem Urheberrecht erwachsenden Ausschließlichkeitsrechte kann der Urheber zu Lebzeiten bzw nach seinem Tod sein Rechtsnachfolger im Wege der Lizenz auf vielfältige Weise auf Dritte übertragen. 

Maßgeblich ist der alte römisch-rechtliche Rechtsgrundsatz "Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet", was  zu deutsch in der Übersetzung soviel bedeutet wie "Niemand kann mehr Recht übertragen, als er selbst hat".

Exakt diese Frage stellt sich im Verfahren zum Lied Happy Birthday. Kann sich der Verlag auf eine bis zum Urheber zurückreichende Kette an Rechteinhabern stützen, von denen er sein Recht an Happy Birthday ableitet.