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Händler versus Importeur - das Ungleichgewicht wird größer

Ungleichgewicht im KFZ-Handel
KFZ-Vertrieb KFZ-Vertriebsrecht Gruppenfreistellungsverordnung GVO KFZ-GVO KraSchG Kraftfahrzeugsektorschutzgesetz Händler Importeur

Die Wochenschrift Auto Information des A&W Verlages ist der Informationsdienst für die österreichische Automobilbranche. Über Einladung des Herausgebers durfte ich für die Ausgabe Nr. 2492 den Leitkommentar verfassen, der sich mit der aktuellen Situation des Automobilhandels aus rechtlicher Sicht beschäftigt.

In den letzten Jahren hatte ich als anwaltlicher Vertreter von Händlern, Händlerverbänden und Werkstätten zahlreiche  Verträge zu  prüfen, die von Importeuren und Herstellern vorgegeben wurden. Den Dokumenten war ein Trend gemein: Sie wurden über die Jahre an Seiten stärker und an Rechte der Importeure und Pflichten der KFZ-Betriebe reicher, sodass sich verkürzt sagen lässt, dass das Kräfteverhältnis zugunsten der Importeure und Hersteller ungleicher wurde.

Beispiele dafür sind das immer weiter geregelte Recht von Hersteller/Importeur zum Direktverkauf, deutlich kostenintensivere Standards, vermehrte Möglichkeiten für Importeure zur einseitigen Vertragsänderung, Verringerung ehemals fixer Spannenbestandteile oder immer niedriger werdende Ersatzbeträge für Garantie- und Gewährleistungsarbeiten.

Die Konsequenzen zeigen sich seit mehreren Jahren. Es findet eine Marktkonzentration zu Lasten kleinerer und mittlerer Händler in Schwerpunktlagen bzw Ballungszentren statt. Manche Händler haben proaktiv reagiert und ihre Betriebe verkauft oder werden als freie Werkstätten oder Gebrauchtwagenhändler tätig. Soweit erkennbar dreht sich das Rad weiter in die gleiche Richtung. Händler, die in starken Händlerverbänden organisiert sind, können einzelne Aspekte deutlich besser verhandeln, als Händler von Marken, in denen es keinen aktiven Händlerverband gibt. Doch auch ungeachtet dessen wäre es an der Zeit, das Ungleichgewicht wieder etwas zugunsten der Händlerschaft zu verschieben. Eine Möglichkeit dazu böte sich durch Neufassung der europäischen Regeln nach Auslaufen der bestehenden Gruppenfreistellungsverordnungen.