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Grünbuch über unfaire Handelspraktiken - KFZ-Vertrieb betroffen

Die EU-Kommission hat erkannt, dass unlautere Handelspraktiken unter Unternehmern eine nachteilige Wirkung auf die gesamte EU-Wirtschaft haben. Sie sucht daher direkt Informationen bei den Betroffenen. Der KFZ-Vertrieb ist vor allem durch das Verhältnis Händler/Werstätte vs Importeur betroffen.

Die Kommission hat im Jänner 2013 ein Grünbuch über unlautere Handelspraktiken in der B2B-Lieferkette (COM(2013) 37 final), also zwischen Unternehmern erlassen. Es handelt sich um eine erste Einschätzung der Probleme, die durch unlautere Geschäftspraktiken im Verhältnis zwischen Unternehmern entlang der Lieferkette des Einzelhandels entstanden sind, einschließlich des Mangels an effizienter Durchsetzung der bestehenden nationalen Vorschriften und die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Binnenmarkt.

KFZ-Vertrieb ist betroffen

Im KFZ-Vertrieb ist damit idealtypisch das Verhältnis zwischen Hersteller und Importeur, Importeur und Händler bzw Werkstätte bzw natürlich auch zwischen Hersteller und Händler bzw Werkstätte betroffen.

Befindet sich eine Vertragspartei in einer stärkeren Verhandlungsposition kann sie der schwächeren Partei Bedingungen diktieren, die diese aufgrund ihrer geringen Verhandlungsmacht nicht abzulehnen kann, weil sie befürchten muss, dass der Vertrag dann nicht zustande kommt oder dass sie gar ganz aus dem Geschäft herausgedrängt wird. Derart ungleiche Verhandlungspositionen können auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein, z. B. einen erheblichen Unterschied in der relativen Größe / dem relativen Umsatz der Parteien, eine wirtschaftliche Abhängigkeit oder erhebliche versunkene Kosten, die einer der Parteien bereits entstanden sind (z. B. hohe Vorabinvestitionen). In der österreichischen Rechtsprechung zum KFZ-Vertriebsrecht sind diese Aspekte nicht neu, sind doch bereits entsprechende Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes ergangen.

Unlautere Handelspraktiken sind nach Ansicht der Kommission jedenfalls

  • rückwirkende Preisanpassungen
  • rückwirkende Finanzierung von Werbemaßnahmen
  • nachträgliche Anpassung von vorab getroffenen Liefervereinbarungen
  • Kosten für Werbung
  • atpyische Zahlungen, die nach Ansicht der Hersteller vom Händler zu übernehmen sind

Stellungnahme für KFZ-Betriebe bis 30.04.2013

Das Ziel des Grünbuchs ist es, eine Absprache der Interessengruppen basierend auf dieser Analyse zu starten und mögliche nächste Schritte zur Lösung des Problems zu identifizieren. Alle interessierten Parteien sind aufgefordert, zu den im Vorangehenden formulierten Fragen Stellung zu nehmen. Beiträge sollten bis spätestens 30. April 2013 unter folgender E-Mail-Adresse bei der Kommission eingehen: markt-retail@ec.europa.eu.

Die Kommission ist fest entschlossen, weiterhin mit allen relevanten Akteuren zusammenzuarbeiten und alle Beiträge, die diese der Kommission übermitteln, zu berücksichtigen, mit dem Ziel, die Funktionsweise und Effizienz der B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel zu verbessern.

In den Beiträgen muss nicht auf alle in diesem Grünbuch angesprochenen Punkte eingegangen werden. Soweit möglich sollen in den Mitteilungen an die Kommission konkrete Argumente für oder gegen die in diesem Grünbuch vorgestellten Optionen und Konzepte genannt werden.

Im Anschluss an das Grünbuch und auf der Grundlage der erhaltenen Antworten wird die Kommission bis Mitte 2013 die nächsten Schritte ankündigen. Die eingegangenen Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Deshalb sollte die diesem Grünbuch beigefügte Datenschutzerklärung gelesen werden, die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Behandlung der Beiträge enthält.

KFZ-Betriebe sind somit aufgerufen, der EU-Kommission bis 30.04.2013 mitzueilen, welche Aspekte im Verhalten der Hersteller / Importeure aus ihrer Sicht eine unfaire Handelspraktik bzw Vertriebspraktik darstellen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Händler und Werkstätten bei der Abgabe von Stellungnahmenim Sinne des Grünbuches.