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Google Bewertung löschen

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Kann man eine negative Google Bewertung löschen lassen? Diese Frage stellen sich viele Unternehmer, die mit einer ungerechtfertigten negativen Bewertung auf Google konfrontiert sind. Es sind dabei mehrere Wege denkbar und es sollte in allen Fällen nach einem abgestuften Modell vorgegangen werden.

ungerechtfertigte negative Bewertung löschen

Nicht nur rechtswidrige Suchtreffer (die man löschen lassen kann), auch rechtswidrige negative Bewertungen haben haben einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung des Kunden. Dies gilt vor allem für Bewertungen auf Google und Amazon, aber auch auf Herold, Docfinder, kununu, Facebook, holidaycheck, tripadvisor, usw. Vielfach werden Bewertungen - im Schutze der Anonymität - abgegeben und dabei Aussagen getroffen, die der Bewerter nicht offen sagen würde. Für das bewertete Unternehmen stellt das einen doppelten Nachteil dar. Erstens wirkt sich eine negative Bewertung auf den Schnitt seiner Bewertungen aus, wodurch das Unternehmen für potentielle Käufer weniger attraktiv ist und zweitens kann man gegen unbekannte Gegner nicht unmittelbar vorgehen. Aus diesem Grund stellen sich viele Unternehmer die Frage, ob man eine ungerechtfertigte negative Bewertung löschen lassen kann.

Vorgehen bei Löschen von Bewertungen - bekannter Bewerter

Ist der Bewerter (im Einzelfall doch) bekannt, empfiehlt es sich, ihn direkt zu kontaktieren und zu versuchen die Sache zu klären. Vielleicht kann so ein Mißverständnis aufgeklärt werden. Das persönliche Gespräch ist in jedem Fall ratsam. Erscheint das Gespräch allerdings - zB aufgrund der Vorgeschichte oder der Art der Bewertung - als nicht ratsam, kann man mit einem Aufforderungsschreiben durch einen Rechtsanwalt vorgehen und darin fordern, die Löschung der Bewertung unter Fristsetzung fordern. Erst wenn auch dieser Weg erfolglos war, ist eine Klage bei Gericht zu erwägen. Die Anspruchsgrundlagen für die Löschung sind vielfältig und vom Einzelfall abhängig.

Bewertung bei Google löschen?

Ist der Bewerter unbekannt, kann ich ihn auch nicht zur Löschung auffordern. Es bleibt daher nur als Alternative direkt an das Bewertungsportal (Google, Amazon, Facebook, kununu, ...) heranzutreten. Der Betrieb eines Bewertungsportals trägt von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit verstärkt, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt. Verdeckt abgegebene Bewertungen erschweren es dem Betroffenen, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen.Aus diesem Grund, treffen Bewertungsportale in derartigen Fällen verstärkte Prüfpflichten und es ist - wobei der Einzelfall maßgeblich ist - möglich, direkt mit anwaltlichem Aufforderungsschreiben an das Bewertungsportal heranzutreten und die Löschung der Bewertung respektive Bekanntgabe von Details zum Bewertungskontakt zu fordern. Wird die gesetzte Frist nicht eingehalten, kann mit Klage gegen das Bewertungsportal vorgegangen werden.

Rechtsanwalt Bewertungen

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in allen Rechtsfragen und um das Löschen von Bewertungen auf Google, Amazon, Facebook, kununu, usw.