Durch zwei geänderte Verpflichtungen für Unternehmen geht der vorliegende Entwurf von einer (Gesamt-)Entlastung von rund 4.168.000 Euro pro Jahr aus.
GmbH Neu
Basis des geplanten Gesetzes ist der Ministerialentwurf (500/ME XXIV. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Isolvenzordnung, das Notariatstarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 - GesRÄG 2013).
Bei der Neugründung eines Unternehmens stellt die GmbH nach der veröffentlichten Ansicht der Regierung nur für jene Gründer eine Alternative dar, die über ein Startkapital von zumindest EUR 17.500,00 (halbes Mindeststammkapital) verfügen, also jenen Betrag vom aktuellen Stammkapital von EUR 35.000,00, der in der Regel bar aufzubringen ist.
Folgende Punkte sollen nach der Reform des GmbH-Gesetzes ab 01. Juli 2013 gelten:
- Senkung des Mindeststammkapitals von EUR 35.000,00 auf EUR 10.000,00 (bar aufzubringen zunächst nur EUR 5.000,00) - "GmbH light"
- Damit einhergehend Senkung der Mindestkörperschaftsteuer (KöSt) von EUR 1.750,00 EUR 500,00
- Geringere Gebühren bei der Gründung
- Keine Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ (Kosten fallen weg)
Ohne die Maßnahmen zur Attraktivierung der GmbH rechnet man damit, dass die Anzahl der GmbH-Neugründungen weiter stagniert oder sogar abnimmt. In den letzten drei Jahren wurden jeweils ca. 8.000 neue GmbHs gegründet. Künftig sollte diese Zahl auf 9.000 GmbHs pro Jahr steigen.
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