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Gedenkkundgebung der Betroffenen der kirchlichen und staatlichen Befürsorgung

Am 18.12.2012 gehen Opfer staatlicher und kirchlicher Gewalt in Wien auf die Strasse. Gerne nehme ich ihre Einladung an und nehme aus meiner Sicht Stellung zu den letzten Monaten seit den Medienberichten über die Übergriffe im Kinderheim Schloss Wilhelminenberg im Oktober 2011.

Blick zurück

Im Oktober 2011 haben sämtliche nationalen und viele internationale Medien berichtet, als die beiden von mir vertretenen Frauen sich entschieden haben, an die Öffentlichkeit zu gehen. Damals haben sich nach rund 1 ½ Jahren Tätigkeit des Weissen Ringes rund 300 Opfer gemeldet. Nachdem die Opfer im Oktober wachgerüttelt waren, häuften sich die Meldungen. Ich habe damals von einer 4-stelligen Dunkelziffer gesprochen. Heute liegen wir bei 1468 Meldungen. Die Dunkelziffer wäre erreicht, aber die Meldungen reißen nicht ab. Ich habe in den letzten 16 Monaten rund 100 Gespräche mit Opfern geführt und sage daher: Wir haben es mit einer nationalen Tragödie von historischem Ausmaß zu tun.

Verjährung – gelebte Wirklichkeit

Eine meiner Mandantinnen hat Schulden bei der Stadt Wien aus 1980er Jahren. Sie bekommt daher keine günstige Gemeindewohnung. Eben diese Frau war Opfer mehrfacher Vergewaltigungen in den 1970er Jahren. Vergewaltigungen, die nach ihren Angaben von einer Erzieherin organisiert wurden, die in 1980er Jahren mit 45 Jahren in den Ruhestand geschickt wurde. Das Opfer hat sich erst vor kurzem gemeldet. Es ist aber zu erwarten, dass die Stadt Wien sich auch in ihrem Fall darauf beruft, dass die Sache verjährt ist, da sie länger als 10 Jahre zurück liegt. Der zuständige Stadtrat hat zwischenzeitig zugesichert, dass er in dieser Angelegenheit eine gesonderte Überprüfung in Auftrag hat. Wer versteht, weshalb sich eine Gebietskörperschaft wie die Stadt Wien selbst nach 40 Jahren noch auf Verjährung berufen darf, wenn es um ihre Ansprüche geht, selber aber die Hände gegen Ansprüche abwehrend heben darf, wenn 10 Jahre verstrichen sind?Als Mensch sehe ich in dieser Ungleichbehandlung eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Als Rechtsanwalt sage ich: Das ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Kommissionen

Prof. Sieder hat die Angaben der Opfer dem Grunde nach bestätigt, trifft darin aber keine Aussagen zu den Tätern. Die Kommission von Dr. Helige leistet aus meiner Sicht wertvolle Arbeit, ist aber einerseits nicht ausreichend dotiert und wird andererseits künstlich auf das Heim Schloss Wilhelminenberg beschränkt. Bei allen Kommissionen bleiben viele Fragen. Weshalb werden die anderen Heime nicht untersucht? Weshalb gibt es keine Kommission, die der Bund einrichtet und damit eine Institution, die in den wenigsten Fällen Heimträger war?

Zahlungen an die Opfer

Die Stadt Wien argumentiert, dass sich die  Zahlungen an die Opfer an der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes würden und angemessen seien. Ich bestreite das. Eine Prüfung der Zahlungen wäre möglich, wenn die Stadt Wien das zulassen würde.Derzeit lässt die Stadtverwaltung das aber nicht zu und erhebt in den Schreiben ihres Rechtsvertreters den Einwand der Verjährung.  Dieser Einwand ist ein praktisches Instrument. Mang kann die Sache damit vom Tisch wischen, ohne sich inhaltlich mit ihr auseinandersetzen zu müssen. Mit dem Einwand der Verjährung wird das Risiko der Prozesskosten auf die Opfer verschoben, von denen man weiss, dass sie sich einen Prozess nicht leisten können. Sie erhalten nicht einmal Verfahrenshilfe, weil die Gerichte argumentieren, dass sie mutwillig handeln.Faktisch ist Verjährung vom Gericht nur zu prüfen, wenn sie von einer Partei eingewendet wird. Die Stadt Wien müsste also lediglich auf die Einrede der Verjährung verzichten. Damit wäre eine schrankenlose Aufklärung möglich. Jedes Opfer könnte vom Gericht überprüfen lassen, ob die Angaben der Stadt Wien zur Angemessenheit der Zahlungen korrekt sind. Die Heimopfer wären nicht Bittsteller und nicht auf „Gnadenrecht“ angewiesen.

Überarbeitung der Verjährungsfristen für die Zukunft

Die bestehenden Verjährungsfristen sind nicht zeitgemäß. Täter sollen sich künftig nach Ablauf der Verjährungsfristen nicht in Sicherheit wiegen dürfen. Sie sollen wissen, dass so etwas nie verjährt. Daher: Abschaffung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Missbrauch von Minderjährigen. Welcher Politiker kann ernsthaft gegen eine solche Forderung sein? Die Strafbarkeit von Mord verjährt schon heute nicht. Schwerer sexueller Missbrauch von Minderjährigen verjährt nach 10 Jahren. Kindesmißbrauch ist seelischer Mord und darf nicht verjähren.

Was wäre zu tun

  1. Entschuldigung auf Augenhöhe
  2. Untersuchung aller Heime samt Dokumentationsstelle
  3. wirklichkeitsannähernde Wiedergutmachung (Einmalzahlungen, Opferpensionen)
  4. Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch öffentliche und kirchliche Stellen, falls Ansprüche geltend gemacht werden
  5. Abschaffung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen bei schwerem sexuellem Missbrauch von Minderjährigen.