Weihnachtsfoto von Fotograf entgeltlich angeboten
Der von mir vertretene Fotograf bietet Fotos (Weihnachtsbilder) auf seiner Website entgeltlich zum Download an. Dafür verwendet er ein Lizenzmodell, das online abrufbar ist. Er investiert viel Geld, Zeit und Herzblut in die Erstellung seiner Fotos und hat kein Verständnis dafür, wenn sein Urheberrecht mißachtet wird und sich andere kostenlos an seinen Bildern bedienen. Zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen wendet er sich zunächst selbst an Personen, die die Bilder verwendet haben. Darüber hinaus werden unberechtige Bildverwendungen anwaltlich mit Aufforderungsschreiben verfolgt. Dabei werden die Ansprüche Unterlassung (Unterlassungserklärung), Beseitigung und Lizenzentgelt (allenfalls samt Schadenersatz) geltend gemacht.
Google Suche: Frohe Weihnachten - Bilder kostenlos
Ein Landwirt aus Niederösterreich hat ein von meinem Mandanten erstelltes Weihnachtsfoto aus dem Internet heruntergeladen und auf der Facebookseite seines Biohofes hochgeladen. Eine Lizenz dafür hat er nicht erworben. Einige Monate später wurde er mit anwaltlichem Aufforderungsschreiben meiner Kanzlei aufgefordert, die unberechtigte Verwendung des Bildes zu unterlassen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Lizenzentgelt sowie die entstandenen Kosten zu übernehmen. Eine außergerichtlich (aufgrund einer Sondersituation) angebotene Einigung bei EUR 1.200,00 hat er abgelehnt. Nachfolgend argumentierte er damit, dass das Weihnachtsbild kostenlos angeboten und auch so beworben wurde. Er verwies dabei auf Seiten wie gb-bilder.com oder hercreativeside.blogspot.com sowie andere Beispiele, auf denen man das Weihnachtsbild kostenlos download- bzw herunterladbar wäre.
Weihnachtsbild rechtswidrig auf "Piratenseite" angeboten
Tatsächlich hat mein Klient den Betreibern der genannten Seiten und auch anderer Seiten niemals Bilder zur Bedingung download kostenlos zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um völlig unseriöse Spamseiten, die man sofort als solche erkennt. Man könnte auch von einer Piratenseite sprechen. Die Betreiber stehlen massenhaft Content (Bilder, Videos, Texte) von allen möglichen Portalen und stellen ihn auf der eigenen Seite (in höchstwahrscheinlich automatisierten Prozessen) online. Bei Aufruf der Seiten schlagen regelmäßig Anti-Viren-Schutz- bzw Anti-Trojaner-Schutz-Programme Alarm und melden Schadsoftware (Maliciious URLs)- Die Betreiber der Piratenseiten sorgen mit Suchmaschinenoptimierung für gute Platzierungen ihrer Seiten und locken so vermutlich tausende Menschen auf die Seite. Die Seiten sind vollgepflastert mit Online Werbung, über die sie sich finanzieren. Die Betreiber sind allesamt U-Boote ohne Ansprechpartner, Kontaktmöglichkeit und Impressum. Sie verstoßen damit gegen das E-Commerce-Gesetz und sitzen laut Whois-Recherche immer im nicht bzw schwer erreichbaren Ausland. Mein Klient hat in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos versucht, seine Rechte auch hier durchzusetzen. Die Piratenseiten haben keine Rechte an den Bildern, können damit auch keine Rechte daran übertragen. Menschen, die sich auf derartige Rechteübertragungen berufen, haben daher schlechte Karten gegenüber dem berechtigten Urheber und können sich im Streitfall nur beim Betreiber der Piratenseite schadlos halten (Regress).
Wie rechtssicher Bilder für die eigene Website erwerben?
Will man für die eigene Website rechtssicher Bilder erwerben, bestehen mehrere Möglichkeiten. Dabei muss man sich zunächst von der Illusion entfernen, dass Bilder, die auf irgendewelchen Seiten als kostenlos beworben werden, auch tatsächlich kostenlos sind. Der sichere Weg besteht im Erwerb von seriösen Fotoplattformen, von denen mehrere existieren oder Kauf vom Fotografen / Grafiker / Illustrator. Die kreativste Möglichkeit ist es wohl, selbst ein Foto zu erstellen.
Rechtsanwalt Urheberrecht
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Fotografen bei Rechtsfragen im Urheberrecht.