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Freispruch für Bauer nach Todesdrohung gegen Bürgermeister

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Ein von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck vertretener Bauer aus dem Weinviertel wurde am 02.10.2018 am LG Korneuburg vom Vorwurf der gefährlichen Drohung (unter Androhung der Todesfolge) gegen den Bürgermeister des Ortes, in dem er lebt, freigesprochen und nach rund einem Monat Untersuchungshaft enthaftet.

Vowurf: gefährliche Drohung mit dem Tode gegen Bürgermeister

Dem von Dr. Öhlböck vertretenen Bauern aus dem Weinviertel wurde vorgeworfen, er den Bürgermeister gefährlich mit dem Tod bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, indem er mehrfach lautstark vor seinem Haus "I bring di um" und "Der ***** muss weg. Mir ist desalles wurscht, der ***** muss weg". Auf gefährliche Drohung mit dem Tod steht nach § 107 Abs 2 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Beweisverfahren

Aus dem Beweisverfahren, insbesondere der Aussagen der Zeugen sowie dem Abspielen des vom Bürgermeister gemachten Videos ergab sich, dass beim Bürgermeister durch die vermeintliche Drohung keine nachhaltige Furcht und Unruhe erzeugt wurde und zudem der Bauer aus dem Weinviertel

  • zur Zeit der vermeintlichen Drohung eine Reifenpanne bei seinem Auto hatte, deshalb zornig war und sich lautstark (für Zeugen wahrnehmbar) über die Panne ärgerte und dabei auch eine derbe Sprache verwendete,
  • den sich bedroht fühlenden Bürgermeister, der ihn bei seinen lautstarken Äußerungen mit seinem Handy filmte, nicht wahrgenommen hat und zur Zeit der Äußerung weit vom Haus des Bürgermeisters (mindestens 50 Meter) entfernt war,
  • mit der Amtsführung des Bürgermeisters unzufrieden war,

Freispruch

Aus diesen Gründen erging ein Freispruch. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die Aussagen „Der ***** muss weg“ bzw „I bring Di um“ Drohungen gegen einen Abwesenden waren und kein Vorsatz des Bauern bestand, den Bürgermeister in Furcht und Unruhe zu versetzen. Zudem war nicht klar, ob sich eine Äußerung nicht mögilcherweise auch gegen das defekte Auto gerichtet hat. Schließlich lag eine milieubedingte Unmutsäußerung bzw Kritik an der Amtsführung des Bürgermeisters vor.

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