"Firmenverzeichnis"
Unter „Firmenverzeichnis“ (Angebot 2015) wird ein Korrekturabzug für einen Eintrag "Standard Plus" mit dem Titel „Region / Bezirk:“ sowie „Ausgabejahr 2015“ versendet. Versender ist die Business Mail Service GmbH, FN 433024a, Südtiroler Platz 12, 6330 Kufstein sowie Postfach 0026 (Tel 0800/802177, Fax 0800/802179, info@onlineverzeichnis.at), die am 30.03.2015 gegründet wurde. Nachdem die ebenfalls in Kufstein ansässige Bauer Medienverlag GmbH, FN 351010t (früher: Branchenklick GmbH) im September 2014 Konkurs anmeldete, gibt es nun einen neuen Anbieter in Kufstein. Füllt man das Formular der Business Mail Service GmbH aus und unterschreibt es, erhält man eine Rechnung der Business Mail Service GmbH über EUR 1.425,60 (EUR 1.188,00 netto). Die Formulare optisch jenen anderer Anbieter. Rat: Nicht voreilig zahlen! Empfänger sind aktuell Unternehmen in Deutschland und Österreich.
Eintrag auf www.onlineverzeichnis.at
Im Korrekturabzug befinden sich bereits vorausgefüllte Daten. Der Empfänger wird gebeten, diese Angaben zu überprüfen und nötigenfalls zu ändern bzw zu ergänzen und das Dokument unterfertigt bis zu einem knappen Annahmeschluss zurückzuschicken. Leistet man dieser Aufforderung Folge erhält man eine Rechnung und im Gegenzug dafür einen nach Ansicht von Experten nicht vergleichbar werthaltigen Eintrag auf www.onlineverzeichnis.at.
Rechtliche Beurteilung
Die von mir vertretenen Personen empfinden das Vorgehen der Adressbuchbetreiber vielfach als Betrug oder reine "Abzocke". Doch nun zu rechtlichen Würdigung aus meiner Sicht als Rechtsanwalt. Die Tätigkeit der Business Mail Service GmbH ist nach meiner Einschätzung rechtlich problematisch. Nach § 28a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist es verboten für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchenregister bzw ein Branchenbuch oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.
Rechtsprechung zu Korrekturabzügen
Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen eine strenge Rechtsprechung zu den als Erlagscheinwerbung oder auch Adressbuchschwindel bezeichnenden täuschenden Vertragsangeboten begründet. Der entsprechende Rechtssatz (RS0116233) dazu lautet:„Indem der Beklagte die festgestellterrmaßen "irrtümlichen Vertragsabschlüsse" durchzusetzen versucht, handelt er im Zusammenhang mit der geplanten Früchteziehung aus seiner planmäßig auf Täuschung gerichteten Vorgangsweise bei der Kundenwerbung sittenwidrig im Sinn des § 1 UWG.“
Was tun mit Eintragungsantrag/Rechnung von Business Mail Service GmbH ("Firmenverzeichnis", onlineverzeichnis.at)
Mein Rat als Rechtsanwalt:
- Den Eintragungsantrag von Business Mail Service GmbH ("Firmenverzeichnis", onlineverzeichnis.at) nicht ausfüllen, nicht unterschreiben und nicht zurückschicken.
- Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt und ist eine Rechnung von Business Mail Service GmbH ("Firmenverzeichnis", onlineverzeichnis.at) eingelangt: Nicht voreilig einzahlen!
- Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.
Ich vertrete in dieser Angelegenheit bereits Unternehmen, die von einem derartigen Fall betroffen sind und unterstütze gerne auch Sie.